Medien | Schiedsgericht hat sich entschieden
Sozialplan für entlassene Angestellte von «Le Matin» steht
Über ein Jahr haben die 41 entlassenen Mitarbeiter der Westschweizer Zeitung «Le Matin» auf einen Sozialplan gewartet. Nun hat das Schiedsgericht entschieden: Sie erhalten zwischen drei und 12 Monatslöhnen. Die Organisationen Impressum und Syndicom sind zufrieden mit den Ergebnis.
Nach dem Aus der Zeitung im Juli 2018 konnten sich die Angestellten und der Tamedia-Verlag nicht auf einen Sozialplan einigen. Für die Gewerkschaften war der Vorschlag ungenügend, Tamedia erachtete ihn als branchenüblich. Um aus der Sackgasse herauszukommen, war ein Schiedsgericht angerufen worden.
Das Unternehmen habe ein Recht, Leute zu entlassen. Aber wenn es Gewinne erziele, müsse es Verantwortung übernehmen, schreiben die Gewerkschaft Syndicom und der Journalistendachverband Impressum in einer gemeinsamen Mitteilung.
Dominique Diserens, Sekretärin von Impressum, zeigte sich zufrieden. Drei Monatslöhne seien das mindeste, was habe akzeptiert werden können, sagte sie gegenüber Keystone-SDA. In einigen Fällen habe das Schiedsgericht bis zu zwölf Monatslöhne herausholen können. Das sei weit mehr, als der Verlag vorgeschlagen habe. Sie hätten zu Recht gekämpft - dieser Entscheid werde eine Referenz sein.
Im Juli 2018 hatte Tamedia die Einstellung des Blatts angekündigt. Nach 125 Jahren wurde die Print-Version von «Le Matin» am 21. Juli zum letzten Mal veröffentlicht.
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