Politik | Ständeräte ritzen mit Brief an Bundesgericht an Gewaltentrennung
Lockerung der Strafpraxis für Raser gefordert
Das Bundesgericht soll die Strafpraxis für Raser sofort lockern und die Rechtsprechung bereits vor einer allfälligen Anpassung des Gesetzes ändern. Dazu fordert die Verkehrskommission des Ständerats das Bundesgericht in einem Brief auf.
«Die Kommission möchte (...), dass bereits vor dem Inkrafttreten der Anpassungen an Via sicura bei Raserdelikten Härtefälle möglichst vermieden und dem richterlichen Ermessen und der Berücksichtigung des Einzelfalls mehr Gewicht geschenkt werden können», heisst es in dem Schreiben, über das der «Tages-Anzeiger» am Freitag berichtete.
Der Brief, der auch der der Nachrichtenagentur sda vorliegt, datiert vom 5. September. Die Kommission argumentiert darin, dass selbst wenn beide Parlamentskammern eine Lockerung schnellstmöglich annehmen würden, es voraussichtlich noch mindestens zwei Jahre dauere, bis die Gesetzesänderung in Kraft treten könne. In der Zwischenzeit befürchtet die Kommission unverhältnismässige Strafen und Härtefälle.
Kommissionspräsident Olivier Français (FDP/VD) dankt am Schluss des zweiseitigen Briefs in Namen der Kommission dem Bundesgericht «im Voraus für die Berücksichtigung» des Anliegens.
Charakter von Informationsschreiben
Für Alt-Bundesrichter Giusep Nay verstösst das Schreiben dem Zeitungsbericht zufolge gegen die Gewaltentrennung. Der Brief enthalte eine Anweisung an des Bundesgericht, wie es eine geltende Gesetzesbestimmung anwenden solle, wird Nay zitiert. Die Richter hätten aber nach den anerkannten rechtlichen Auslegungsregeln zu entscheiden, und nicht nach solchen einer Parlamentskommission.
Kommissionsmitglieder hingegen sind laut «Tages-Anzeiger» der Auffassung, dass es sich beim Brief ans Bundesgericht lediglich um ein «Informationsschreiben» handelt. Es sei nie darum gegangen, Einfluss auf die Gewaltenteilung zu nehmen, zitiert das Blatt Ständerat Josef Dittli (FDP/UR).
Das Bundesgericht selber misst dem Schreiben offenbar keine grosse Bedeutung bei. Das Gericht habe den Brief zur Kenntnis genommen und habe diesem keine weitere Folge gegeben, zitiert der «Tages-Anzeiger» einen Sprecher.
Lockerung fünf Jahre nach Einführung
Fünf Jahre nach Einführung der strengen Strafen für Raser soll die Via-sicura-Gesetzgebung wieder gelockert werden. Der Ständerat will im Einklang mit dem Bundesrat den Richtern mehr Spielraum geben, die Mindestfreiheitsstrafe soll gestrichen werden.
Die kleine Kammer stimmte im Dezember einstimmig einer Motion der Verkehrskommission mit dieser Forderung zu. Der Nationalrat hat ebenfalls Vorstösse mit der gleichen Stossrichtung überwiesen, das Geschäft aber noch nicht behandelt.
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