Parlament | Ruf nach neuen Regeln war im Zusammenhang mit drei Irakern laut geworden, die aus dem Gefängnis entlassen werden mussten
Ständerat berät Massnahmenpaket gegen Terrorismus
Der Ständerat berät (morgen) Montag Massnahmen gegen Terrorismus. Zum einen soll das Strafrecht verschärft werden. Zum anderen soll die Polizei präventiv gegen Gefährder vorgehen können. Die vorberatende Kommission will dabei weiter gehen als der Bundesrat.
Zur Debatte stehen rechtsstaatlich heikle Fragen. Was tun, wenn jemand als gefährlich eingestuft wird, aber die Hinweise nicht für ein Strafverfahren ausreichen? Oder wenn jemand seine Strafe abgesessen hat, aber immer noch als gefährlich gilt?
Der Ruf nach neuen Regeln war im Zusammenhang mit drei Irakern laut geworden, die aus dem Gefängnis entlassen werden mussten. Die Kantone forderten die Möglichkeit einer gesicherten Unterbringung. Ein Gutachten kam jedoch zum Schluss, dass es sich dabei um Präventivhaft handeln würde, was die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht zulässt.
Konkrete Anhaltspunkte
So weit will der Bundesrat nicht gehen. Er schlägt als schärfste präventive Massnahme Hausarrest für terroristische Gefährder vor. Als solche gelten Personen gemäss dem Gesetz dann, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden.
Wer als Gefährder eingestuft wird, entscheidet das Bundesamt für Polizei (Fedpol) gemeinsam mit den Kantonen und dem Nachrichtendienst. Es würde auch die Massnahmen verfügen.
Meldepflicht bis Hausarrest
Vorgesehen ist eine Kaskade von Massnahmen. So sollen die Behörden verfügen können, dass sich jemand regelmässig bei der Polizei meldet. Genügt das nicht, könnten sie dem Betroffenen den Kontakt zu einer bestimmten Gruppierung oder den Zugang zu einem bestimmten Gebiet verbieten. Als letztes Mittel könnten sie - mit richterlicher Genehmigung - Hausarrest anordnen.
Geht es nach dem Bundesrat, soll die Massnahme auf drei Monate begrenzt sein und höchstens zwei Mal um drei Monate verlängert werden können. Die Obergrenze läge damit bei neun Monaten. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK) will keine Begrenzung: Nach ihrem Willen soll die Massnahme beliebig oft verlängert werden können.
Verfügung anfechtbar
Die Rechtsstaatlichkeit bleibe gewahrt, weil die betroffene Person die Verfügung jeweils anfechten könnte und somit auch immer höhere Anforderungen an die Verhältnismässigkeit erfüllt werden müssten, argumentiert die Kommission.
Auch bei den anderen präventiven Massnahmen, die auf sechs Monate begrenzt sind und nach dem Willen des Bundesrates nur einmal verlängert werden könnten, will die Kommission eine wiederholte Verlängerung um sechs Monate ermöglichen.
Ab 15 Jahren
Hausarrest droht Jugendlichen ab dem Alter von 15 Jahren, die übrigen Massnahmen auch Kindern ab 12 Jahren. Leider würden bereits Kinder radikalisiert, sagte Nicoletta della Valle, Chefin des Bundesamtes für Polizei (Fedpol), bei der Präsentation der Vorlage.
Die Behörden wollen auch verhindern können, dass sich jemand an terroristischen Aktivitäten im Ausland beteiligt. Deshalb ist ein Ausreiseverbot vorgesehen, verbunden mit der Beschlagnahmung des Passes.
Neuer Haftgrund
Weiter sollen die Behörden künftig für terroristische Gefährder, die ausgeschafft werden sollen, in jedem Fall in Ausschaffungshaft anordnen können. Der Bundesrat will dazu einen neuen Haftgrund schaffen.
Zudem sollen aus Sicherheitsgründen ausgewiesene Personen nicht mehr vorläufig aufgenommen werden können - und damit gleich behandelt werden wie Personen, die aus strafrechtlichen Gründen des Landes verwiesen werden.
Härtere Strafen
Im Strafrecht sind ebenfalls Verschärfungen geplant. Die SiK hat sich dafür ausgesprochen, das Strafmass sowohl für kriminelle als auch für terroristische Organisationen auf bis zu zehn Jahre festzulegen. Der Entwurf des Bundesrates sieht ein unterschiedliches Strafmass vor. Aus Sicht der Kommission würde dies aber in der Auslegung zu Unklarheiten führen.
Strafbar ist schon die blosse Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Organisation sowie deren Unterstützung. Die Beteiligung muss sich durch eine Handlung manifestieren, die nicht kriminell zu sein braucht.
Bestimmung klarer fassen
Im Zentrum der Strafrechtsvorlage steht eine neue Strafbestimmung, die das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke unter Strafe stellt. Finanzierungshandlungen fallen ebenfalls darunter. Heute gibt es Bestimmungen dazu in einem befristeten Gesetz. Nun sollen diese auf eine ständige Rechtsgrundlage gestellt und klarer gefasst werden.
Nicht unter die strafbare Anwerbung fällt die Rechtfertigung oder Glorifizierung von Terrororganisationen. Dagegen kann der Antritt einer Reise bereits genügen. Dass die Person am Bestimmungsort ankommt, ist nicht notwendig. Weiter will der Bundesrat die internationale Zusammenarbeit verstärken. Damit ist die Ständeratskommission ebenfalls einverstanden.
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