Strassenverkehr | Kosten des Ausbauschritts 2019 belaufen sich auf 5,651 Milliarden Franken

Ständerat lehnt nicht ausgereifte Nationalstrassenprojekte ab

Bis 2030 sollen auf dem Nationalstrassennetz Erweiterungsprojekte im Umfang von rund 14,8 Milliarden Franken in Angriff genommen werden.
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Bis 2030 sollen auf dem Nationalstrassennetz Erweiterungsprojekte im Umfang von rund 14,8 Milliarden Franken in Angriff genommen werden.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 06.06.19 0
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Der Ständerat hat nichts übrig für unausgereifte Autobahnprojekte. Er lehnte am Donnerstag drei vom Nationalrat beschlossene Ausbauvorhaben ab. Für andere Ausbauten, den Betrieb und Unterhalt bewilligte er insgesamt 13,8 Milliarden Franken.

Ein Teil davon ist für den Ausbauschritt 2019 vorgesehen. Dieser umfasst die Kapazitätserweiterung Crissier VD, den Bypass Luzern mit Ergänzung Süd und Ausbau Nord sowie die Umfahrungen von Le Locle NE, La Chaux-de-Fonds NE und Näfels GL.

Letztere wurden von den Räten in die Vorlage eingefügt. Laut Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga sind die beiden Projekte zwar ausgereift. Allerdings habe das Bundesamt für Strassen nicht genug Personal, um alle Vorhaben gleichzeitig anzugehen. Die Umsetzung werde daher ohnehin etappiert.

Zusammen mit dem Kredit für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten und der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels belaufen sich die voraussichtlichen Kosten des Ausbauschritts 2019 auf 5,651 Milliarden Franken.

"Hüftschüsse" des Nationalrats

Abgelehnt hat der Ständerat die Projekte Bodensee-Thurtal-Strasse (BTS), die Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn und den Muggenbergtunnel. Diese Projekte sind so wenig ausgereift, dass noch nicht einmal die Kosten bestimmt werden konnten. Der Nationalrat genehmigte sie trotzdem.

In der kleinen Kammer waren die drei Vorhaben chancenlos. Es liege keine fundierte Einschätzung von Nutzen, Kosten oder Dringlichkeit der drei Projekte vor, sagte Kommissionssprecher Claude Janiak (SP/BL). Er sprach von "Hüftschüssen". Der vorgegebene Ablauf müsse eingehalten werden, sonst sei die Genehmigung willkürlich.

Alle Projekte müssten mit derselben Elle gemessen werden, sagte Konrad Graber (CVP/LU). Sonst würden jene Kantone benachteiligt, die sich an die Planungsverfahren hielten.

Sommaruga erinnerte daran, dass der Bund die betroffenen Nationalstrassen erst 2020 übernimmt. Er habe die Projekte daher noch nicht einmal geprüft. Diese würden in die nächsten Schritte einbezogen, aber nach den gleichen Kriterien wie alle anderen Projekte auch.

Die Thurgauer CVP-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller setzte sich erfolglos dafür ein, wenigstens die Bodensee-Thurtal-Strasse in den Ausbauschritt 2019 aufzunehmen. Verschiedene Gründe sprächen für die BTS, sagte sie. Es handle sich um ein wichtiges Lärmschutzprojekt. Zudem werde die Verkehrssicherheit verbessert. Auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Region sei die Strasse wichtig.

Geld aus dem neuen Fonds

Zur Vorlage gehört ausserdem ein Kredit von 8,156 Milliarden Franken für Betrieb, Unterhalt und Anpassung der Nationalstrassen für die Periode 2020-2023. Dieser Betrag war unbestritten. Zu den Anpassungen gehören unter anderem die Verbesserung der Tunnelsicherheit, Lärmschutzmassnahmen, ein besseres Verkehrsmanagement oder die Umnutzung von Pannenstreifen.

Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen wird seit 2018 aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) finanziert. Dieser wird aus dem Mineralölsteuerzuschlag und einem Teil der Mineralölsteuer, den Einnahmen der Autobahnvignette, der Automobilsteuer, der Abgabe auf Elektroautos und einem Beitrag der Kantone geäufnet. Pro Jahr stehen dafür rund 3 Milliarden Franken zur Verfügung.

Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Im Zusammenhang mit dem Bypass Luzern hat der Ständerat ein Postulat angenommen. Dieses beauftragt den Bund, Kantone und Gemeinden zu unterstützen, die städtebaulich integrierte Projekte mit ganzer oder teilweiser Überdeckung vorantreiben wollen.

06. Juni 2019, 10:47
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