Hooligans | Dass es immer wieder Übergriffe gebe, liege daran, dass die Durchsetzung des Konkordates nicht funktioniere
Ständerat will von Kantonen Taten gegen Hooliganismus sehen
Der Ständerat will angesichts von Hooligan-Übergriffen wie der "Schande von Luzern" im vergangenen Mai Taten sehen. Der Bund soll prüfen, wie Kantone, Clubs und Vereine in die Pflicht genommen werden können.
Der Ständerat überwies am Donnerstag mit 31 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK). Täter könnten sich in der Masse der Fans verstecken, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH) namens der SiK. Das Problem stelle sich an Sportanlässen, aber auch an Kundgebungen, trotz Hooligan-Konkordat.
Seit 2012 können Meldeauflagen, Rayon- und Stadionverbote und andere Massnahmen angeordnet werden. Diese würden aber nur teilweise und nicht mit der nötigen Konsequenz angewendet, hielt die SiK fest.
Dass es immer wieder Übergriffe gebe, liege laut einer Umfrage bei den Kantonen daran, dass die Durchsetzung des Konkordates nicht funktioniere. "Seit Jahren sitzen wir mit diesem Problem da. Alle schieben sich den Schwarzen Peter zu", beklagte sich Jositsch.
Der Bundesrat soll gemäss dem Postulat auch prüfen, wie sich der Bund bei der Bekämpfung des Hooliganismus einbringen kann. Schliesslich will die Kommission wissen, wie die Umsetzung des Hooligan-Konkordats kontrolliert werden kann.
Justizministerin Karin Keller-Sutter lehnte das Postulat ab. Sie verwies auf das geltende Recht und die Zuständigkeit der Kantone. Der Bund müsste prüfen, "wie wir die Kantone an die Kandare nehmen können", sagte die einstige St. Galler Regierungsrätin. Der Bund habe keinen Hebel, die Kantone zu besserer Arbeit zu zwingen.
Am vergangenen 12. Mai musste in Luzern ein Super-League-Fussballspiel zwischen Luzern und GC abgebrochen werden, weil Fans des Zürcher Grasshopper-Clubs über eine Abschrankung geklettert und aufs Spielfeld gelaufen waren. Von den GC-Spielern verlangten sie die Herausgabe von deren Leibchen.
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