Energie | Standesinitiative des Kantons Wallis abgelehnt

Ständeratskommission gegen Lockerung des Gewässerschutzes

Es geht um die Umweltverträglichkeitsprüfungen nach Ablauf der Wasserkraftkonzessionen oder bei Kraftwerk-Erweiterungen: Statt des Ausgangszustands soll der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Konzessionserneuerung berücksichtigt werden.
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Es geht um die Umweltverträglichkeitsprüfungen nach Ablauf der Wasserkraftkonzessionen oder bei Kraftwerk-Erweiterungen: Statt des Ausgangszustands soll der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Konzessionserneuerung berücksichtigt werden.
Foto: Walliser Bote

Quelle: SDA 03.09.19 0
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Die Umweltkommission des Ständerats (Urek) ist dagegen, den Gewässerschutz zu Gunsten der Wasserkraft aufzuweichen. Sie lehnt eine Standesinitiative des Kantons Wallis mit dieser Forderung ab.

Der Entscheid fiel mit 7 zu 5 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Aus Sicht der Urek laufen die Umweltschutzvorschriften den Ausbauzielen der Energiestrategie 2050 nicht entgegen. Zudem will die Kommission den Kompromiss nicht in Frage stellen, der 2010 zum Rückzug der Gewässerschutzinitiative geführt hat. Damals waren unter anderem die Vorgaben für Wasserkraftwerke verschärft worden.

Das Walliser Kantonsparlament hat die Standesinitiative aufgrund eines Bundesgerichtsurteils eingereicht. Das Gericht hatte die Umweltverträglichkeitsprüfung bei einer Konzessionserneuerung als mangelhaft beurteilt. Dieses Beispiel zeige, dass es aufgrund der geltenden Gesetzesbestimmungen in der Schweiz nicht möglich sei, das Wasserkraftpotenzial zu erhalten oder angemessen auszubauen, schreibt der Walliser Grosse Rat in der Begründung.

Der Nationalrat hat in den letzten Jahren immer wieder an den Vorschriften zum Gewässerschutz gerüttelt, während der Ständerat den Kompromiss verteidigte. Eine weiterer Versuch, die Vorschriften zu lockern, kommt in der Herbstsession in den Nationalrat.

Es geht um die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die nach Ablauf der Wasserkraftkonzessionen und bei Erweiterungen der Kraftwerke erforderlich sind: Statt des Ausgangszustands soll dabei der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Konzessionserneuerung berücksichtigt werden.

Grundlage der geplanten Gesetzesänderung ist eine parlamentarische Initiative des Berner SVP-Nationalrats Albert Rösti. Dieser hatte auch die Urek des Ständerats zugestimmt.

03. September 2019, 17:00
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