Bundesgericht | Bundesversammlung sorgt für ausgewogenere Vertretung der politischen Kräfte am Bundesgericht
SVP baut ihre Vertretung am Bundesgericht aus
Die Vereinigte Bundesversammlung hat am Mittwoch zwei Bundesrichterinnen und zwei Bundesrichter gewählt. Nachdem sie der SVP in der Sommersession einen Richterposten verweigert hatte, wählte sie nun gleich drei SVP-Mitglieder ans oberste Gericht.
Es handelt sich um Sonja Koch, Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Berner Jura Seeland, nebenamtliche Oberrichterin am Obergericht des Kantons Bern sowie nebenamtliche Richterin am Bundesgericht, um Thomas Müller, Präsident des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, und um Beatrice van de Graaf, Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Schwyz und nebenamtliche Richterin am Bundesgericht.
Auf Vorschlag der Gerichtskommission wählte die Bundesversammlung ausserdem SP-Richter Michael Beusch, der heute Richter am Bundesverwaltungsgericht und Professor für Öffentliches Recht an der Universität Zürich ist. Bei einem absoluten Mehr von 122 Stimmen wurde Beusch mit 228 Stimmen gewählt, Müller mit 224 Stimmen, van de Graaf mit 215 und Koch mit 224 Stimmen.
Die vier neuen Mitglieder des Bundesgerichts ersetzen die Bundesrichterinnen Kathrin Klett (SP), Brigitte Pfiffner (Grüne), Thomas Merkli (Grüne) und Niklaus Oberholzer (SP), die Ende Jahr zurücktreten.
Politische Ränkespiele
Mit der Wahl von drei SVP-Mitgliedern sorgt die Bundesversammlung für eine ausgewogenere Vertretung der politischen Kräfte am Bundesgericht. Gemäss Parteienproporz war die SVP bisher untervertreten.
Trotzdem hatte die Mehrheit der Bundesversammlung in der Sommersession eine CVP-Richterin einem SVP-Richter vorgezogen. Offen blieb damals, ob es um die Frauenvertretung ging oder darum, eine SVP-Dominanz in der für Grundrechte und Ausländerrecht zuständigen Abteilung zu verhindern.
Diesmal begründete die Gerichtskommission ihre Wahlempfehlung damit, dass sie den Bedürfnissen des Bundesgerichts bezüglich der fachlichen und sprachlichen Anforderungen Rechnung trage. Zudem trage sie zu einer ausgewogeneren Vertretung der politischen Kräfte am Bundesgericht bei.
Das gehört zu den Aufgaben der Gerichtskommission und des Parlaments. Wer in welcher Abteilung amtet, entscheidet aber nicht die Bundesversammlung. Gemäss Bundesgerichtsgesetz teilt das Plenum der ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter die Richterinnen und Richter den verschiedenen Abteilungen zu.
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