Finanzwirtschaft | Bank macht Rekurs

UBS in Frankreich zu Rekordbusse verurteilt

Der ehemalige Chef der UBS AG Gruppe für Westeuropa, Dieter Kiefer, verlässt am Mittwoch, 20. Februar das Gericht in Paris.
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Der ehemalige Chef der UBS AG Gruppe für Westeuropa, Dieter Kiefer, verlässt am Mittwoch, 20. Februar das Gericht in Paris.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 20.02.19 0
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Ein Gericht in Paris hat am Mittwoch die Grossbank UBS zu einer Rekordbusse verdonnert. Verurteilt wurde die Bank wegen Geldwäscherei und Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Die UBS will gegen das Urteil Rekurs einlegen.

Die grösste Schweizer Bank wurde vom Gericht in Paris schuldig gesprochen und muss eine Busse von 3,7 Milliarden Euro bezahlen. Das ist die höchste Busse, die die französische Justiz je für Steuerhinterziehung ausgesprochen hat.

Die französische UBS-Tochter wurde für die obigen Vergehen ebenfalls schuldig gesprochen und wurde zu einer Busse von 15 Millionen Euro verurteilt. Das Gericht sprach von einem «aussergewöhnlich schweren» Vergehen der Bank.

Schadenersatz von 800 Mio Euro

Ausserdem muss die Bank Schadenersatz in Höhe von 800 Millionen Euro an den französischen Staat zahlen. Dieser hatte 1,5 Milliarden gefordert. Der Anwalt der Republik hatte den Aufbau eines ausgeklügelten Betrugs- und Geldwäschereisystems beanstandet. Im Juli 2014 hatte die UBS im Fall Frankreich bereits eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen.

Angeklagt waren auch sechs UBS-Kaderleute. Fünf der sechs erhielten Bewährungsstrafen und Bussgelder von bis zu 300'000 Euro. Nur Raoul Weil, die ehemalige Nummer 3 der UBS, wurde freigesprochen, da er laut Gericht mit dem französischen Markt direkt nichts zu tun gehabt hat.

Sechs Wochen Prozess

Gedauert hatte der Prozess gegen die UBS vom 8. Oktober bis 15. November letzten Jahres. Die Bank habe französische Kunden dazu angestiftet, Gelder am Fiskus vorbei zu schmuggeln, warf die Staatsanwaltschaft der Bank vor. Zwischen 2004 und 2012 seien in Frankreich Kunden von Bankern aus der Schweiz angeworben worden, was das französische Recht als illegal taxiert.

Die Tochter UBS France soll für die Anwerbung reicher Kunden exklusive Anlässe organisiert haben. So wurden die Kunden etwa ans Tennisturnier Roland Garros, Golfturniere oder Konzertabende eingeladen.

UBS legt Berufung ein

Die UBS hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen und will nun Berufung einlegen, wie sie kurz nach dem Urteil angekündigte. Sie zeigte sich in der Stellungnahme «mit dem Urteil absolut nicht einverstanden». Man habe in diesem Fall während der gesamten Untersuchung und während des Prozesses konsequent alle strafrechtlichen Vergehen bestritten.

Die Verurteilung werde nicht durch konkrete Beweise gestützt, sondern basiere auf den unbegründeten Anschuldigungen ehemaliger Mitarbeiter, die im Prozess nicht einmal angehört worden seien, schrieb die UBS weiter. Dem Urteil fehlten auch «Beweise und eine glaubwürdige Methodik» für die Berechnung der Geldbusse und des Schadens.

Man werde deshalb gegen das Urteil Berufung einlegen und prüfen, ob die schriftliche Entscheidung weitere Schritte erfordere. Laut UBS setzt nach französischem Recht ein Berufungsverfahren das Urteil des Gerichts aus und führt zu einer Verweisung der Rechtssache an das Berufungsgericht. Dieses muss dann den ganzen Fall erneut verhandeln.

Die UBS hat gemäss ihrem jüngesten Quartalsbericht für die Bereiche 'Global Wealth Management' und 'Personal & Corporate Banking' Rückstellungen über 716 Millionen US-Dollar getätigt. Genaue Details gibt die £Bank dazu nicht bekannt. Der Fall Frankreich dürfte aber den Hauptharst davon ausmachen.

UBS-Aktie stark unter Druck

Die UBS-Aktie hat stark auf die ersten News zum Urteil reagiert und büsste bis gegen 16.25 Uhr um 3,1 Prozent auf 12,45 Fr. ein, während der Gesamtmarkt SMI um 0,6 Prozent im Plus stand. Zeitweise war die Aktie gar bis auf 12,24 Fr. gefallen. Die Busse sei höher ausgefallen erwartet, sagte ein Händler. Im Markt sei mit einer Strafe zwischen 1,5 und 2 Milliarden Euro gerechnet worden.

Ein weiterer Händler erklärte, die Strafe entspreche zwar in etwa den Erwartungen - immerhin habe die Pariser Staatsanwaltschaft eine Busse in dieser Höhe gefordert. Dennoch sei die Nachricht natürlich nicht gut für die Bank, die auf eine tiefere Busse gehofft habe.

Da die Bank Berufung eingelegt habe, sei die Sache wohl noch lange nicht zu Ende und werde wohl noch länger auf der Aktie lasten. Die US-Bank Morgan Stanley geht davon aus, dass die UBS in den nächsten Quartalen noch zusätzliche Rückstellungen für den Fall tätigen werde.

20. Februar 2019, 21:15
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