Verdingkinder | Bund hat erste Auszahlungen bereits vorgenommen
Über 9000 Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beantragen Beitrag
Insgesamt 9018 ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag eingereicht. Der Bund hat bisher 1400 Gesuche von schwerkranken und hochbetagten Personen prioritär behandelt.
Weitere rund 2500 prioritär zu behandelnde Gesuche sollten bis Anfang oder Mitte nächsten Jahres behandelt sein, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Frage aus der Fragestunde des Nationalrates vom Montag.
Auch mit den ersten Auszahlungen habe früher als geplant begonnen werden können. Die bisher gemachten Erfahrungen zeigten indessen, dass es weniger Routinefälle gebe als erwartet. Deshalb könne nicht damit gerechnet werden, dass die Bearbeitungsdauer für alle 9000 Gesuche stark verkürzt werden könne. Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen erhalten einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken.
Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden. Zehntausende von Kindern und Jugendlichen wurden an Bauernhöfe verdingt oder in Heimen platziert, viele wurden misshandelt oder missbraucht. Menschen wurden zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche eingesetzt oder ohne Gerichtsurteil weggesperrt, weil ihre Lebensweise nicht den Vorstellungen der Behörden entsprach.
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