Bundesrichterwahlen | Bundesrichter sollen durch Losverfahren gewählt werden

Unterschriften für Justiz-Initiative zu Richterwahlen beisammen

Die Justiz-Initiative will, dass Bundesrichter nicht mehr vom Parlament sondern durch das Los bestimmt werden.
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Die Justiz-Initiative will, dass Bundesrichter nicht mehr vom Parlament sondern durch das Los bestimmt werden.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 07.07.19 0
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Die Initianten der Justiz-Initiative haben gemäss Medienbericht die nötigen Unterschriften für das Volksbegehren zusammen. Sie wollen es bis Ende August einreichen. Die Initiative will, dass Bundesrichter nicht mehr vom Parlament sondern durch das Los bestimmt werden.

Bis Ende Mai sammelte das Komitee der Initiative "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren" über 120'000 Unterschriften - 20 Prozent mehr als nötig, wie der "SonntagsBlick" unter Berufung auf Initiant und Unternehmer Adrian Gasser berichtete. Die Sammelfrist für das Begehren läuft offiziell noch bis am 15. November.

Die Justiz-Initiative will die Justiz von der Parteipolitik unabhängiger machen. Die Bundesversammlung nimmt heute bei der Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter freiwillig Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien.

"Es darf nicht sein, dass Juristinnen und Juristen, welche die höchsten Richterämter anstreben, sich in einer Partei hochdienen oder anbiedern müssen, um schliesslich durch diese Partei und das Parlament gewählt zu werden", sagte Gasser bei der Lancierung im vergangenen Jahr.

Fachkommission soll entscheiden

Für die Zulassung zum Losverfahren sollen nach dem Willen der Initianten ausschliesslich die fachlichen und die persönliche Eignung für das Amt als Richterin oder Richter des Bundesgerichts ausschlaggebend sein. Darüber würde eine vom Bundesrat eingesetzte Fachkommission entscheiden.

Die Fachkommission führt darauf eine öffentliche Ziehung nach dem Zufallsprinzip durch. Wie genau ein solches Losverfahren aussehen könnte, ist noch nicht festgelegt. Die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens ist Sache des Parlaments, des Bundesrats und des Bundesgerichts.

Die Idee zum Volksbegehren hatte der heute 76-jährige Präsident der Zuger Lorze-Gruppe. Gemäss einer Rangliste der "Bilanz" gehörte Adrian Gasser 2017 zu den 300 Reichsten der Schweiz. Mit im Komitee dabei sind auch sein Neffe Dieter Gasser sowie dessen Sohn, der mit Vornamen ebenfalls Adrian heisst. Weitere Initianten sind der Politologe Nenad Stojanovic und die Erziehungswissenschaftlerin Karin Stadelmann. Juristen sind keine dabei.

07. Juli 2019, 07:10
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