Prozess | Anwältin fordert, dass das Gericht die unmittelbare Gefahr durch den Klimawandel anerkennt
Urteil im Genfer Klimaprozess wird angefochten
Die juristische Auseinandersetzung um den am Donnerstag wegen Sachbeschädigung verurteilten Genfer Klimaaktivisten geht weiter. Die Anwältin des 23-Jährigen kündigte Berufung ans Kantonsgericht an.
"Dieses Urteil ist eine Katastrophe", sagte Anwältin Laïla Batou am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sie wolle das Urteil beim Kantonsgericht anfechten und einen Freispruch erwirken. Batou fordert, dass das Gericht die unmittelbare Gefahr durch den Klimawandel anerkennt und den "rechtfertigenden Notstand" anwendet.
Das Genfer Polizeigericht verurteilte den jungen Mann am Donnerstag wegen Sachbeschädigung an einem Gebäude einer Filiale der Credit Suisse (CS) in Genf zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zehn Tagessätzen zu je 30 Franken. Ausserdem wurde er zur Zahlung der von der Bank geforderten Reinigungskosten in der Höhe von 2250 Franken verknurrt.
Der Aktivist des Kollektivs "Breakfree Suisse" hatte am 13. Oktober 2018 während der ersten grossen Pro-Klima-Demonstration in Genf rote Hände als Symbol für die Opfer des Klimawandels auf die Fassade der Bank gemalt. Für das Polizeigericht war diese Aktion nicht notwendig und war nicht geeignet, den Klimawandel zu stoppen.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar