Prozess | Er wollte ihr die Augen ausreissen
Mann verletzt Verlobte im Streit schwer - 39 Monate Freiheitsstrafe
Ein 35-jähriger Mann aus Syrien soll versucht haben, seiner Verlobten die Augen herauszureissen, weil sie ihn nicht heiraten wollte. Das Kantonsgericht verurteilte ihn im Berufungsverfahren zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
Das Urteil wurde am Mittwoch veröffentlicht. Das Kantonsgericht bestätigte damit das Verdikt der Vorinstanz. Der Mann wurde der versuchten schweren Körperverletzung, der versuchten Nötigung und der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz schuldig gesprochen. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erhält er eine bedingte Geldstrafe und wird für die Dauer von fünf Jahren des Landes verwiesen.
In der Verhandlung vom Montag bestritt der Verurteilte, der seit 2011 in der Schweiz lebt, die Tat. Den Vorwurf, er habe seiner Verlobten schwere Verletzungen zugefügt, wies er zurück. Er habe seine Heimat verlassen müssen, weil er aus politischen Gründen für kurze Zeit im Gefängnis gewesen sei, erzählte er.
Arrangierte Heirat
Seine Eltern hätten eine Heirat mit einer Landsfrau arrangiert. In der Heimat habe in seiner Abwesenheit ein Hochzeitsfest stattgefunden. Der Schwiegervater habe danach die Reise seiner Tochter nach Deutschland zu Verwandten organisiert.
Der Mann holte seine Verlobte in Frankfurt ab und brachte sie in die Schweiz, obwohl ein entsprechendes Gesuch um Familiennachzug abgewiesen worden war. Nach einigen Tagen in der Schweiz stellte sie einen Asylantrag und lebte im Asylzentrum in Oberbüren.
Beherrschung verloren
Zum Streit zwischen den Verlobten kam es, als die Frau dem Mann eröffnete, sie wolle ihn nun doch nicht heiraten. Er habe ihr gesagt, dass er sie liebe, erzählte der Syrer. Als sie ihn trotzdem habe verlassen wollen, habe er das Geld zurückgefordert, das er für die arrangierte Ehe habe bezahlen müssen.
Sie habe ihn beschimpft, erniedrigt und angespuckt. Darauf habe er die Beherrschung verloren und sie geschlagen. Dabei habe es sich aber nur um eine Ohrfeige gehandelt. Der Vorwurf, er habe ihr die Augen eindrücken oder herausreissen wollen, stimme nicht. das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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