Politik | Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten bestätigt

Vier türkisch-schweizerische Doppelbürger sitzen in Türkei fest

Ausreisestopp. Wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten gegenüber dem «Tages-Anzeiger» bestätigt, sitzen derzeit vier türkisch-schweizerische Doppelbürger in der Türkei fest.
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Ausreisestopp. Wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten gegenüber dem «Tages-Anzeiger» bestätigt, sitzen derzeit vier türkisch-schweizerische Doppelbürger in der Türkei fest.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 03.11.18 0
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Nach der Ausreise eines in der Türkei über ein Jahr lang festgehaltenen türkisch-schweizerischen Doppelbürgers in die Schweiz hält die Türkei immer noch vier Doppelbürger fest. Im Sommer war noch von acht Doppelbürgern mit Ausreisestopp die Rede gewesen.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigte am Samstag auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der Zeitung «Tages-Anzeiger». Noch eine Person mit türkisch-schweizerischer Staatsangehörigkeit befinde sich in Haft. Drei weitere Personen würden an der Ausreise gehindert.

Das EDA hat die Fälle nach eigenen Angaben mehrfach auf verschiedenen Ebenen mit den türkischen Behörden thematisiert und wird dies auch weiterhin tun. Zu den Einzelfällen nimmt das EDA aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes keine Stellung.

Der Doppelbürger, der am Freitag nach Winterthur zurückkehren konnte, war laut «Tages-Anzeiger» 391 Tage in der Türkei festgehalten worden. Dem 37-Jährigen war bei seiner Verhaftung vorgeworfen worden, «Mitglied einer bewaffneten und international vernetzten Terrororganisation» zu sein.

Mitte Juli - damals waren noch acht in der Türkei weilende türkisch-schweizerische Doppelbürger mit einem Ausreisestopp für die Schweiz belegt - hatte der türkische Botschafter in der Schweiz, Ilhan Saygili, die baldige Aufhebung der Ausreisestopps angekündigt.

Grund für die Ankündigung war die Aufhebung des Ausnahmezustandes in der Türkei auf den 19. Juli. Die Aufhebung des Ausreisestopps gelte jedoch nur für jene Doppelbürger, die lediglich aufgrund einer administrativen Massnahme nicht ausreisen dürften, sagte der Botschafter damals.

Sei die Ausreisesperre dagegen auf Grund eines gerichtlichen Entscheides verfügt worden, bräuchte es laut dem Botschafter einen erneuten Gerichtsentscheid, um die Sperre aufzuheben.

03. November 2018, 20:45
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