Politik | Bundesrat verlängert Ventiklausel
Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien bleibt eingeschränkt
Die Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien bleibt eingeschränkt. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Ventilklausel im Freizügigkeitsabkommen zu verlängern.
Diese ist seit 1. Juni 2017 in Kraft. Grundsätzlich gilt für rumänische und bulgarische Staatsangehörige seit Juni 2016 die volle Personenfreizügigkeit. Die Schweiz darf diese aber bis 2019 einschränken, sofern die Zuwanderung zehn Prozent über dem Mittel der vorangegangenen drei Jahre liegt.
Für B-Bewilligungen ist dies nach Ansicht des Bundesrats der Fall. Wie viele Erwerbstätige aus Rumänien und Bulgarien eine Bewilligung erhalten, lässt er in seiner Medienmitteilung offen. Noch unklar ist, ob der Schwellenwert auch für Kurzaufenthaltsbewilligungen L überschritten wird. Sollte dies der Fall sein, werden diese ebenfalls eingeschränkt.
Die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und Bulgarien sowie Rumänien gilt seit Juni 2009. Bis 2016 hatte der Bundesrat die Möglichkeit, diese einzuschränken, was er auch tat. Seither gibt es nur noch die Ventilklausel. Diese kann der Bundesrat nun ein letztes Mal anrufen.
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