Zweisprachigkeit | Nein zu zweisprachigen Autobahnschildern

Ortsbezeichnungen auf Autobahnschildern sollen einsprachig bleiben

Zweisprachige Autobahnschilder sollen auch künftig die Ausnahme bleiben. Dieser Meinung ist der Bundesrat. (Archiv)
1/1

Zweisprachige Autobahnschilder sollen auch künftig die Ausnahme bleiben. Dieser Meinung ist der Bundesrat. (Archiv)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 16.11.17 0
Artikel teilen

Der Bundesrat will keine zweisprachige Signalisation auf Autobahnen. Er beantragt die Ablehnung einer entsprechenden Motion. Im Umfeld der Eröffnung der neuen Autobahnumfahrung in Biel sorgten die nur deutschsprachigen Autobahnschilder für Ärger.

In der zweisprachigen Stadt Biel hat man wenig Verständnis dafür, dass die Ausfahrt "Biel-Ost" nur in deutscher Sprache signalisiert wird. Aus Protest blieb der welsche Bieler Gemeinderat Cédric Némitz den Eröffnungsfeierlichkeiten fern.

Laut Bundes- und Kantonsbehörden ist die einsprachige Signalisation jedoch Usus auf dem gesamten Nationalstrassennetz. Allzu lange Namen könnten die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, so die Begründung. Dies wiederholt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf einen Vorstoss des bernjurassischen SVP-Nationalrats Manfred Bühler.

Ortsschilder schon heute zweisprachig

Dieser fordert eine Anpassung der Gesetzgebung. Demnach sollen bei der Signalisation von Autobahnanschlüssen künftig die Namen in zwei Landessprachen aufgeführt werden können. Dies soll möglich sein in zweisprachigen Ortschaften, in denen die kleinere Sprachgruppe wenigstens 30 Prozent der Bevölkerung umfasst - in Biel wäre das der Fall.

Abseits der Autobahnen ist eine solche Regelung schon heute gang und gäbe. Wird eine Ortschaft in zwei Sprachen verschieden geschrieben, trägt die Vorderseite der Ortschaftstafel beide Schreibweisen, wenn die kleinere Sprachgruppe wenigstens 30 Prozent der Einwohner umfasst.

Zu wenig Platz und Nutzen

Die Ausweitung solcher Ausnahmen sehe der Bundesrat nicht vor, heisst es in der Antwort der Landesregierung. "Eine Doppelnennung der Ortschaften auf Wegweisungen wäre schon aus Platzgründen auf den Tafeln eine Herausforderung."

Zudem würde die Lesbarkeit darunter leiden, und sie wäre für die Verkehrsteilnehmenden mit wenig praktischem Nutzen verbunden. Zweisprachig angeschriebene Wegweisungen könnten zudem ortsunkundige Verkehrsteilnehmende verwirren, schreibt der Bundesrat. Dies könne sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken.

16. November 2017, 13:22
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. Velosegnung beim Verein Tandem 91
  2. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  3. Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  4. Wo Zecken lauern...
  5. Staubtrockene erste Aprilhälfte
  6. Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanEnio Karlen
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Ortsbezeichnungen auf Autobahnschildern sollen einsprachig bleiben | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Schweiz
    • Politik
    • Ortsbezeichnungen auf Autobahnschildern sollen einsprachig bleiben

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich