Kunstdiebstahl | Giacometti-Kollektion in Chur beschlagnahmt

Giacometti-Kollektion des Bündner Kunstmuseums beschlagnahmt

Werke des berühmten Bündner Künstlers Giacometti an einer Ausstellung in Marokko. (Symbolbild)
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Werke des berühmten Bündner Künstlers Giacometti an einer Ausstellung in Marokko. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 04.07.16 0
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Eine Kollektion des Bündner Kunstmuseums mit Zeichnungen des Bildhauers und Malers Alberto Giacometti ist von der Staatsanwaltschaft vorsorglich beschlagnahmt worden. Eine Giacometti-Stiftung in Paris behauptet, die Kollektion sei vor Jahrzehnten gestohlen worden.

"Wir haben die Sammlung auf Ersuchen der französischen Behörden vor über zwei Jahren vorsorglich beschlagnahmt", sagte Claudio Riedi, Sprecher der Bündner Staatsanwaltschaft, auf Anfrage zu einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters. Es handle sich um mutmassliches Deliktgut. Nun warte man auf weitere Schritte aus Frankreich.

Ein Gericht in Paris befasst sich mit der Frage, ob es sich bei der Kunst um Diebesgut handelt, wie Staatsanwalt Riedi erklärte. Je nach Urteil kann Paris anschliessend ein Rechtshilfeersuchen auf Überführung der Werke nach Frankreich stellen. Oder aber, die Franzosen lassen die Beschlagnahmung aufheben.

16 Zeichnungen und 101 Lichtbilder

Die Kollektion besteht aus 16 Zeichnungen Giacomettis und 101 Fotografien, auf denen der berühmte Bündner Künstler abgebildet ist. Ein Teil der Lichtbilder soll von so berühmten Fotografen geschossen worden sein, wie Man Ray oder Henri Cartier-Bresson.

Die Sammlung ist eine Leihgabe eines Gönners an das Kunstmuseum. Dass es sich beim Gönner um den bekannten Bündner Investor Remo Stoffel handelt, wollte Riedi nicht bestätigen.

Kunstmuseum wollte Objekte ausstellen

Öffentlich wurde die Geschichte durch ein kürzlich publiziertes Urteil des Bundesstrafgerichtes. Das Kunstmuseum und der Gönner hatten die Aufhebung der Beschlagnahmung verlangt - oder zumindest die Erlaubnis, die beschlagnahmten Objekte auszustellen. Das Bundesstrafgericht trat auf die Beschwerde aber gar nicht ein. Es sprach dem Kunstmuseum und dem Gönner die Beschwerdelegitimation ab.

Wie dem Urteil zu entnehmen ist, kaufte der Gönner die Kollektion im 2009 auf Vermittlung des damaligen Kunstmuseumdirektors Beat Stutzer für eine Million Franken von einem privaten Kunstliebhaber. Danach stellte der Gönner die in elf Schachteln aufbewahrte Sammlung dem Kunstmuseum für 15 Jahre als Leihgabe zur Verfügung. Mittlerweile gibt der Gönner an, die Kollektion dem Museum geschenkt zu haben.

Weder der ehemalige Direktor des Kunstmuseums, Beat Stutzer, noch der aktuelle Direktor Stephan Kunz wollten sich wegen des laufenden Verfahrens zur Angelegenheit äussern, wie die Nachrichtenagentur Reuters schreibt.

Investor Remo Stoffel hingegen bestätigte Reuters, der Gönner zu sein. Weiter Auskünfte gab er nicht.

04. Juli 2016, 18:02
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