Justiz | Gericht sei keine «Zensurbehörde»
Abramowitsch abgeblitzt
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Roman Abramowitsch ist vor Gericht abgeblitzt.
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In Zusammenhang mit der Berichterstattung über seine Umzugspläne in die Schweiz, wollte der russische Oligarch Roman Abramowitsch Passagen in Online-Artikeln löschen lassen. Das Gericht lehnte ab.
Vor drei Wochen berichtete die «SonntagsZeitung» über die Umzugspläne des russischen Oligarchen und Multimilliardärs Roman Abramowitsch in die Schweiz. Er wollte sich im Skiort Verbier niederlassen, zog das Gesuch allerdings wieder zurück.
Auf Antrag von Abramowitsch hatte das Zürcher Handelsgericht verboten, über die Hintergründe zu berichten. Nachdem der bereits «gestutzte» Artikel erschienen war, wollte er ganze Passagen daraus nochmals zensieren lassen, wie die «SonntagsZeitung» in ihrer heutigen Ausgabe berichtet. In einer zweiten Eingabe ans Handelsgericht verlangte Abramowitsch sogar, dass die Aussagen der Migrationsbehörden des Wallis und vom Staatssekretariat für Migration online wieder entfernt werden.
Das Gericht putzt den Milliardär allerdings ab: Abramowitsch verkenne, dass das Gericht im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen keine «Zensurbehörde» sei und einzelne Aussagen verbiete, steht in der Verfügung. Danach folgt eine Lektion in Sachen Pressefreiheit in der Schweiz.
Noch ist nicht entschieden, ob künftig über die Hintergründe von Abramowitschs Aufenthaltsgesuch in der Schweiz berichtet werden darf. Die «SonntagsZeitung», so heisst es, will vor Gericht weiter dafür kämpfen, dass sie die Geschichte vollständig veröffentlichen kann.
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