Gesundheitsgesetz | Emotionale Debatte im Parlament
Altersheime müssen Sterbehilfe ermöglichen
Das revidierte Gesundheitsgesetz soll die Altersheime dazu verpflichten können, bei sich im Haus Sterbehilfe zu ermöglichen.
Knackpunkt des gesamten Gesundheitsgesetzes ist Artikel 18a. Darin wird geregelt, dass eine Institution dazu verpflichtet sein soll, bei sich im Haus Sterbehilfe zuzulassen. Gleichzeitig definiert Artikel 18a auch, unter welchen Bedingungen die Sterbehilfe vollzogen werden kann und wie die gesetzlichen Modalitäten geregelt werden sollen. Die CVPO, die SVP, die CSPO und Teile der beiden Unterwalliser C-Fraktionen wollten Artikel 18a ganz streichen und aus dem Gesetz nehmen.
Das Parlament hat Artikel 18a ganz knapp im Gesetz belassen, es lehnte die Streichung mit 69 zu 56 bei 4 Enthaltungen ab. Wer Sterbehilfe in Anspruch nehmen will, muss allerdings mehrere rechtliche Bedingungen erfüllen. Unter anderem muss er an einer schweren und unheilbaren Krankheit oder an den schweren und unheilbaren Folgen eines Unfalls leiden. Ob die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind oder nicht, überprüft der behandelnde Arzt.
pd/hbi
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Kommentare
Arthur Heinzmann, Visp - ↑0↓1
Das "legale" Morden soll also sogar noch zwangsmässig gefördert werde...? Andernorts werden Mörder verurteilt, hier sollen sie gefördert werden?
Wo leben wir eigentlich?
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