Justiz | Wegen Angst vor Abschiebung

Asylantin täuscht Vergewaltigung vor

Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft hat eine junge Afghanin zu einer Geldstrafe verdonnert.Foto wb
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Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft hat eine junge Afghanin zu einer Geldstrafe verdonnert.Foto wb
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Quelle: 1815.ch 11.01.19 0

Oberwallis | Aus Furcht, nach Afghanistan abgeschoben zu werden, hat eine 26-jährige Afghanin im Oberwallis eine Vergewaltigung zur Anzeige gebracht, die es gar nie gab.

Die Staatsanwaltschaft Oberwallis hat sie per Strafbefehl im Dezember 2018 wegen Irreführung der Rechtspflege verurteilt. Sie ist mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken bedingt auf zwei Jahre verurteilt worden. Im Weiteren muss die junge Frau eine Busse von 300 Franken sowie die Verfahrenskosten von 500 Franken zahlen.

Wie im Strafbefehl festgehalten ist, nahm der Fall im April 2018 seinen Anfang. Der Heimleiter des Flüchtlingsheims in Visp meldete sich zu diesem Zeitpunkt bei der Polizei. Er schilderte den Beamten, dass eine junge Afghanin Opfer einer Vergewaltigung durch einen Unbekannten wurde, die sieben Monate zurückliege. Daraufhin sei sie schwanger geworden. Das habe die Asylbewerberin einer Sozialarbeiterin anvertraut.

Die Polizei nahm in der Folge umfangreiche Ermittlungen zum Fall auf. Diese ergaben letztlich, dass die Geschichte frei erfunden war. Sie gab zu Protokoll, dass sie die Anzeige aus Angst, in ihr Heimatland Afghanistan abgeschoben zu werden, erstattet habe. Das werdende Kind habe sie mit ihrem Mann in gegenseitigem Einverständnis gezeugt. Allerdings sei sie von niemandem zu dieser Anzeige gedrängt worden.zen

zen
11. Januar 2019, 07:00
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