Gemeindefinanzen | Leukerbad gewinnt Autonomie zurück
20 Jahre nach Finanzdebakel gilt Leukerbad als saniert
![Auflösung des Sanierungsvertrags zwischen der Gemeinde Leukerbad, der Sanag Leukerbad AG und dem Staat Wallis mit Auflagen (Archiv).](/site/assets/files/0/76/01/05/599/11_vs_6_4c_21a-rw.650x0n.jpg)
Auflösung des Sanierungsvertrags zwischen der Gemeinde Leukerbad, der Sanag Leukerbad AG und dem Staat Wallis mit Auflagen (Archiv).
Foto: wb
Da der Kanton Wallis die derzeitige finanzielle Situation der Gemeinde Leukerbad als saniert einstuft, wird der vor 14 Jahren abgeschlossene Sanierungsvertrag zwischen der Gemeinde Leukerbad, der Sanag Leukerbad AG und dem Staat Wallis auf den 1. Januar 2018 aufgelöst. Dafür sieht der Staatsrat jedoch gewisse Auflagen vor.
Die Nettoverschuldung pro Einwohner darf die nächsten fünf Jahre die 5000-Franken-Grenze nicht überschreiten, das die Bedingung seistens des Staatsrats für eine Vertragsauflösung. Bei dieser Vorgabe könne die Gemeinde trotzdem zusätzliche Darlehen von rund 3.9 Millionen Franken aufnehmen und anstehende Investitionen realisieren. Nach dieser Übergangsphase, so informiert die Regierung weiter, sollten seitens des Kantons keine spezifischen Restriktionen gegenüber der Gemeinde mehr erforderlich sein.
Der Staatsrat hat im Jahr 1998 die ersten aufsichtsrechtlichen Massnahmen gegenüber der Gemeinde ergriffen. Im Jahr 1999 wurde Leukerbad durch das Kantonsgericht unter Beiratschaft gestelltl, Ende 2003 fand das Sanierungskonzept die grossmehrheitliche Zustimmung der Gläubiger und des Kantons. Für die Sanierungsumsetzung wurde die Sanag Leukerbad AG gegründet. Diese kaufte die Gläubigerforderungen in der Höhe von 181 Millionen Franken für rund 40 Millionen Franken auf. Dafür verwendete die Sanag Leukerbad AG die vorhandenen Barmittel der Gemeinde und ein Darlehen von 24 Millionen Franken, das vom Staat Wallis solidarisch verbürgt wurde.
Der zwischen dem Staat Wallis, der Munizipalgemeinde Leukerbad und der Sanag Leukerbad AG abgeschlossene Sanierungsvertrag hält die Zahlungsmodalitäten der Gemeinde für den Schuldendienst fest und schränkt ihren Handlungsspielraum ein. Die Gemeinde darf somit ohne die ausdrückliche Genehmigung des Staatsrates keine Darlehen aufnehmen und die jährlichen Nettoinvestitionen sind auf 900 000 Franken begrenzt, sofern es die Selbstfinanzierungsmarge zulässt.
Vertragsauflösung gerechtfertigt
Gemäss eines Berichts des Kantonalen Finanzinspektorats ist die Auflösung des Sanierungsvertrags sowohl aus finanzieller als auch aus rechtlicher Sicht gerechtfertigt. Von der verbürgten Schuld von 24 Millionen Franken bleiben noch 10 Millionen zurückzuerstatten. Für die Übernahme der Schulden der Sanag Leukerbad AG soll die Gemeinde ein Dahrlehen aufnehmen, ist der Staatsrat der Auffassung.
Diese Übernahme hätte keinen Einfluss auf die Nettoverschuldung pro Einwohner, die sich zurzeit auf ungefähr 2 300 Franken beläuft, was vom Kanton als niedrig eingestuft wird. In Bezug auf das Ressourcenpotenzial pro Einwohner belege die Munizipalgemeinde Leukerbad derzeit einen relativ guten Rang.
pd / pan
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