Raclette-Affäre | 1584 Käselaibe beschlagnahmt
Augstbordkäserei Turtmann verurteilt
Die Genossenschaft Augstbordkäserei in Turtmann wurde verurteilt, acht Tonnen nicht AOP-konformen Raclettekäse verkauft zu haben.
Alle beschlagnahmten 1584 Käselaibe wurden von der Taxationskommission der Sortenorganisation aufgrund ungenügender Qualität in die Qualität «1B» eingestuft. Die Käse der Qualität «1B» dürfen gemäss Vorgaben der Sortenorganisation nicht offen oder vorverpackt, sondern nur als Fonduemischung oder als Reibkäse verwendet werden.
Derweil konnten nur 902 Käselaibe von der Sortenorganisation mit dem Stempel «1B» gekennzeichnet werden. Die anderen 682 Laibe waren verschwunden.
Laut Thomas Egger, Präsident der Sortenorganisation «Raclette du Valais AOP», könne die Genossenschaft nicht nachweisen, was mit diesen passiert sei.
Um zu verhindern, dass die ganze Branche unter Generalverdacht steht, hat Egger Marcel Ammann, Präsident der Genossenschaft Augstbordkäserei, angehalten, sein Vergehen publik zu machen. Andernfalls werde dies die Sorgenorganisation tun.
Gegenüber dem Le Nouvelliste hat Ammann bestritten, die besagten Laibe als AOP-Käse verkauft zu haben. Er habe nicht gegen das Urteil rekurriert, weil sich der Aufwand dafür nicht gelohnt hätte. Ammanns Busse betrug 1000 Franken.
Am Mittwochabend lud Ammann zu einer Pressekonferenz in die Schaukäserei in Turtmann, um zur Käse-Affäre Stellung zu beziehen: «Wir haben niemanden bewusst getäuscht. Wir hatten Ende 2016, Anfang 2017 ein bakteriologisches Problem. Die betroffenen Käse (mehrere Dutzend Tonnen AOP-Raclettekäse) wurden restlos vernichtet. Durch diesen Vorfall hatte die Qualität unseres Käses zwischenzeitlich abgenommen, sprich wir fielen teils von «1A» (18 Punkte und mehr) auf «1B» (16,5 Punkte und mehr) zurück.» Mittlerweile produziere man wieder auf dem gewohnten Standard.
«Wir haben den Fehler gemacht, von den besagten 1584 Käselaiben nicht alle sauber zu deklarieren. Von den verschenkten Käsen haben wir keine Belege. Somit hätten wir unsere Unschuld vor Gericht eh nicht beweisen können», sagt Ammann weiter. Man habe aus dem Vorfall gelernt und das Kontrollsystem x-fach verstärkt, damit sich diese leidige Angelegenheit nicht wiederhole.
Mehr zum Thema im WB vom 21. Juni 2018
mk
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