Energie | Aushandlung einer Grundsatzvereinbarung mit Swissgrid
Erdverlegung der Höchstspannungsleitung Chamoson - Ulrichen wird geprüft
![Eine Hochspannungsleitung im Obergoms (Archiv)](/site/assets/files/0/75/98/99/330/foto_hochspannungsleitung_obergoms_1_copyright_patrick_imhof.650x0n.jpg)
Eine Hochspannungsleitung im Obergoms (Archiv)
Foto: Patrick Imhof
Nachdem das Bundesgericht den Bau einer Freileitung zwischen Chamoson und Chippis in höchster Instanz genehmigt hat, hat der Staatsrat, mit der technischen Unterstützung von Swissgrid, neue Analysen über die Machbarkeit einer teilweisen Erdverlegung der Höchstspannungsleitung zwischen Chamoson und Ulrichen lanciert.
Im September bewilligte das Bundesgericht den Bau einer oberirdischen Höchstspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis. Dieses Projekt wurde als konform eingestuft. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid hat ihre Absicht bekundet, diese Höchstspannungsleitung gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag schnellstmöglich zu bauen, um so einen ausreichenden Energietransport zu gewährleisten.
Das Departement für Finanzen und Energie (DFE) hat sich zwischenzeitlich für die Lancierung neuer Analysen betreffend einer teilweisen Erdverlegung der Höchstspannungsleitungen im Kanton stark gemacht. Swissgrid hat dem Departement ihre technische Unterstützung zugesichert. In Übereinkunft mit Swissgrid hat der Staatsrat entschieden, ein Führungskomitee (COPIL) zu ernennen, welches sich aus Vertretern des Kantons und des Unternehmens zusammensetzt. Dieses kümmert sich um die Ausarbeitung einer Grundsatzvereinbarung zwischen den beiden Parteien, mit dem Ziel, die Machbarkeit einer teilweisen Erdverlegung der Höchstspannungsleitung zwischen Chamoson und Ulrichen, beziehungsweise jener zwischen Chamoson und Chippis, zu prüfen.
Grosser Rat und Staatsrat dafür
Diese Grundsatzvereinbarung sollte sämtliche wichtige auf das Projekt bezogene Punkte klären, wie etwa die Rechte und Pflichten der Partner, die Bestimmung des Trasses sowie der Abschnitte, die für eine Erdverlegung der Höchstspannungsleitung infrage kämen, den Zeitplan der einzelnen Phasen und die Erstellung eines Kostenvoranschlags über die Gesamtkosten der Analysephase sowie eines Vorschlags zur Finanzierung der Kosten.
Der Grosse Rat und der Staatsrat haben sich in der Vergangenheit bereits mehrmals zugunsten einer Erdverlegung der Höchstspannungsleitung zwischen Chamoson und Ulrichen ausgesprochen. Im Januar 2010 hat die Regierung dem Bundesamt für Energie einen entsprechenden formellen Antrag zur Prüfung vorgelegt. Ausserdem haben mehrere vom Staatsrat in Auftrag gegebene und im Jahr 2016 im Rahmen der dritten Rhonekorrektion fertiggestellte Studien denkbare Varianten einer Erdverlegung der Höchstspannungsleitung analysiert und deren technische Machbarkeit aufgezeigt.
pd/map
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar