Landwirtschaft | Gesamtverlust bei rund 70 Millionen Franken
4,5 Millionen Franken für frostgeplagte Bauern
Im Zusammenhang mit dem letztjährigen Frühlingsfrost sind grosse Schäden entstanden. Der Staatsrat will die schwer getroffenen und in finanzielle Notlage geratenen Walliser Wein- und Obstbauern mit 4,5 Millionen Franken durch den Fonds der Loterie Romande entschädigen. Von Seiten fondssuisse sind mit 3 Millionen Franken zu rechnen.
Der finanzielle Gesamtverlust für das Wallis liegt laut Mitteilung bei ungefähr 50 Millionen Franken auf Ebene der Traubenproduzenten und bei 20 Millionen Franken für den Obstbau.
Mehr als 40 Prozent des Walliser Rebbergs wurde in Mitleidenschaft gezogen. 70 Prozent der Verluste betreffen die Reben im Talgrund. 2017 wurden 30 Prozent weniger Trauben geerntet als im Durchschnitt der letzten zehn Jahre, es war gar die geringste Ernte seit 1966. Der durchschnittliche Verlust im Obstbau beläuft sich auf 35 Prozent, wovon 30 Prozent beim Kernobst und 45 Prozent bei den Aprikosen verzeichnet wurden. An den Seitenhängen beläuft sich der Schaden auf mehr als 70 Prozent.
500 Schadensmeldungen eingereicht
Bei der Dienststelle für Landwirtschaft wurden 500 Schadensmeldungen eingereicht. 100 Gesuche sind vom Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (fondssuisse) basierend auf den folgenden Hauptkriterien angenommen: mindestens 50 Prozent Ernteausfall für den Gesamtbetrieb, eine Mindestfläche von einer Hektare sowie die Pflicht, direktzahlungsberechtigt zu sein.
Um den Walliser Besonderheiten gerecht zu werden, senkte der Kanton die Kriterien für den Hilfeanspruch auf 30 Prozent Ernteverlust. 159 Bewirtschafter können somit durch den kantonalen Fonds der Loterie Romande entschädigt werden.
In Zukunft besser gewappnet
Die im Frühling 2017 eingerichteten kurzfristigen Massnahmen – Hilfskredit für Betriebe, Übertrag der Jahresraten für Investitionskredite, CCF-Bürgschaften, Investitionskredite für Pflanzenkapital – betrafen zirka 50 Landwirtschaftsbetriebe in Höhe von rund 5 Millionen Franken. Zudem tragen ausserordentliche Rückstellungen, die von den Steuern abgezogen werden können, zum Ausgleich der Frostschäden bei.
Diese Massnahmen wurden nun durch längerfristige strukturelle Massnahmen ergänzt. Per Entscheid vom 15. September 2017 verabschiedete der Grosse Rat einen Rahmenkredit von 35,2 Millionen Franken zugunsten von Frostbekämpfungsmassnahmen für den Zeitraum von 2018 bis 2023. Mehr als zwanzig Einzel- und Gemeinschaftsprojekte werden derzeit bei der Dienststelle für Landwirtschaft geprüft. Das Investitionsbudget beträgt an die 8 Millionen Franken und die Bundes- und Kantonsbeiträge 4 Millionen Franken.
Um sich besser zu wappnen und Frostschäden zu mindern, sieht der Kanton in Zusammenarbeit mit der Walliser Landwirtschaftskammer und den landwirtschaftlichen Branchenverbänden zudem längerfristige Massnahmen wie eine bessere Verbreitung von Frostwarnsystemen oder die Förderung des Abschlusses einer Frostversicherung vor.
pd/map
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