Justiz | Stetige Zunahme der Pendenzen
Walliser Gerichte sind chronisch überlastet
Seit dem Inkrafttreten der neuen Prozessordnungen und der Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sind die Walliser Gerichte personell unterbesetzt. Aus diesem Grund wird das Kantonsgericht demnächst einen Antrag auf Verstärkung an die politischen Entscheidungsträger richten.
Die Schätzung aus dem Jahr 2009, wonach 10,5 zusätzliche juristische Einheiten nötig seien, welche allesamt den erstinstanzlichen Gerichten zugeteilt wurden (1 Posten Deutsch / 9,5 Posten Französich), hatte den aufgrund der Gesetzesänderungen eingetretenen Anstieg der Arbeitslast unterschätzt.
Eine Analyse der Daten von 2012 bis 2017 zeigt auf, dass die Eingänge beim Kantonsgericht und bei den Bezirksgerichten deutlich zugenommen haben. Einige Gerichte sind nicht mehr in der Lage, eine Anzahl Dossiers zu liquidieren, die mindestens der Zahl der im selben Jahr eingegangenen Fälle entspricht. Die Konsequenz davon ist ein deutlicher Anstieg der durchschnittlichen Erledigungsdauer und Jahr für Jahr eine Zunahme der Pendenzen. Die Folgen für den Rechtsuchenden werden als einschneidend bezeichnet: Dossiers, für die keine besondere Dringlichkeit besteht, werden nicht mehr innerhalb akzeptabler Fristen bearbeitet.
Diese besorgniserregende Situation könne nur durch die konsequente Erhöhung der Anzahl Juristen entschärft werden. Aus diesem Grund wird das Kantonsgericht demnächst einen Antrag auf Verstärkung an die politischen Entscheidungsträger richten. Eine Analyse beziffert die Anzahl der Juristenposten, die erforderlich sind, um den Anstieg der Bestände zu stoppen, auf mindestens 4 Einheiten. Parallel dazu ist für eine beschränkte Zeit die Zusprechung von zusätzlichen Juristenposten beim Kantonsgericht und bei den erstinstanzlichen Gerichten anzustreben, um den Stock der hängigen Dossiers auf ein erträgliches Niveau zu senken.
pd/map
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