Justiz | Bezirksgericht Brig hat entschieden

Bedingte Haftstrafe für Wahlfälscher

Prozess. Der Schuldspruch erfolgte am Freitag am Bezirksgericht Brig im Stockalperschloss.
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Prozess. Der Schuldspruch erfolgte am Freitag am Bezirksgericht Brig im Stockalperschloss.
Foto: Walliser Bote

Quelle: 1815.ch 07.09.18 0
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Das Bezirksgericht Brig hat den 31-jährigen Oberwalliser, der 2017 die Grossrats- und Stastsratswahlen manipuliert hatte, zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten, welche auf eine Probezeit von drei Jahren angesetzt ist, verurteilt.

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Zudem muss der Verurteilte eine Busse von 2000 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten in der Höhe von 41 500 Franken übernehmen.

Das Bezirksgericht sieht es als erwiesen an, dass der 31-Jährige insgesamt 193 Stimmkarten von Drittpersonen entwendet, diese selbst unterschrieben und sie danach samt Listen in den Gemeinden Visp, Brig-Glis und Naters eingeworfen hat. Damit habe er die Tatbestände der Wahlfälschung sowie der geringfügigen unrechtmässigen Aneignung mehrfach erfüllt. In weiteren angeklagten Fällen wurde der Oberwalliser vom Vorwurf des Wahlbetrugs aufgrund mangelnder Beweise freigesprochen.

Das Gericht begründet sein Urteil unter anderem mit «der grossen kriminellen Energie», die der Verurteilte an den Tag legte. Er habe systematisch und über mehrere Tage hinweg Couverts aus den Briefkästen entwendet, wobei er ausreichend Gelegenheiten gehabt hätte, damit aufzuhören.

Sein primäres Ziel, so Bezirksrichter Martin Arnold weiter, sei die Unterstützung bestimmter Kandidaten gewesen. Der Wahlfälscher hatte vor allem Kandidaten der SVP Oberwallis zu Stimmen verholfen und bei den Staatsratswahlen den SVP-Kandidaten Oskar Freysinger «gewählt».

Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold zeigt sich nach der Urteilsverkündung zufrieden mit dem Entscheid. Das Gericht habe damit deutlich gemacht, dass Wahlfälschung kein Kavaliersdelikt sei. Für den Verteidiger Marc Truffer fällt die Strafe verhältnismässig hoch aus. Er werde sich nun mit seinem Mandanten, der bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, über das weitere Vorgehen beraten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Parteien können innert zehn Tagen Berufung gegen das Urteil anmelden.

dab
07. September 2018, 09:09
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