Quecksilber | Arbeiten dauern zwei Monate

Beginn der Sanierungsarbeiten im Siedlungsgebiet Raron und Visp

Quecksilbersanierung im Siedlungsgebiet Turtig bei Raron.
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Quecksilbersanierung im Siedlungsgebiet Turtig bei Raron.
Foto: 1815.ch

Die Sanierungsarbeiten der quecksilberbelasteten Böden im Siedlungsgebiet von Raron und Visp haben offiziell begonnen. Die Arbeiten werden unter der Verantwortung der Lonza durchgeführt. Um die Erreichung der Sanierungsziele sicherzustellen, wird die Dienststelle für Umwelt (DUW) unabhängige Kontrollen durchführen.

Im Anschluss an eine erste Pilotphase haben die Sanierungsarbeiten der quecksilberbelasteten Böden in den Gärten des Siedlungsgebiets der Gemeinden Raron und Visp haben offiziell begonnen, dies teilt der Kanton und die Lonza in einem Communiqué mit. Das erste von den Arbeiten betroffene Quartier befindet sich bei Turtig in der Gemeinde Raron. Die offizielle Umsetzung der Sanierungsmassnahmen im Siedlungsgebiet sei ein wichtiger Schritt in der Bewältigung des Quecksilberdossiers im Oberwallis.

Diese Massnahmen werden von der Lonza ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vorfinanziert und ausgeführt. Acht Parzellen mit einer zu sanierenden Gesamtfläche von 4000 Quadratmetern sind von dieser ersten Arbeitsphase betroffen. Das Material, welches dort beseitigt wird, zeigt durchschnittliche Quecksilberkonzentrationen von 20 Milligramm pro Kilogramm Erde auf. Der Maximalwert steigt dabei auf ein Maximum von 80 Milligramm Quecksilber pro Kilo Erde.

Die Arbeiten werden ungefähr zwei Monate dauern. Im nächsten Jahr folgt die Sanierung weiterer Quartiere in Visp und Turtig. Um die spezifischen Massnahmen für jede einzelne Parzelle festzulegen, unterschreiben die Besitzer der 99 sanierungsbedürftigen Parzellen einen Sanierungsvertrag mit dem Bauherrn (Lonza), der Standortgemeinde und dem Kanton. Laut Vereinbarung vom 5. September 2017 zwischen der Lonza, dem Kanton Wallis und den beiden von der Quecksilberverschmutzung im Siedlungsgebiet betroffenen Gemeinden (Visp und Raron) müssen sich die Inhaber der sanierungsbedürftigen Parzellen nicht an den Sanierungskosten beteiligen (Medienmitteilung Staat Wallis vom 6. September 2017).

Beim Abschluss der Sanierungsarbeiten werden die betroffenen Parzellen aus dem Kataster der belasteten Standorte (KbS) gelöscht. Die genaue Anzahl an sanierungsbedürftigen Parzellen kann sich noch ändern. Der Kanton Wallis hat im Februar 2017 Zusatzuntersuchungen auf rund hundert Parzellen, die sich im Siedlungsgebiet von Raron und Visp befinden und bis anhin noch nicht als sanierungsbedürftig eingestuft wurden, verlangt.

Unabhängige Kontrollen durch die DUW sollen dementsprechend sicherstellen, dass die Sanierungsziele respektiert und erreicht werden. Zudem wird überprüft, dass während der Aushubarbeiten kein mit Quecksilber verschmutzter Staub verstreut wird.

pd/noa
22. November 2017, 11:05
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