Coronavirus | Mit verstärkter Präsenz vor Ort will die Kantonspolizei die erlassenen Massnahmen überwachen
Bei Verstoss droht eine 10000-Franken-Busse
Im Kampf gegen das Coronavirus müssen zahlreiche Betriebe dichtmachen. Wer die Vorschriften der Behörden nicht einhält, riskiert harte Strafen. Für die Kontrollen zuständig sind die Polizeikorps.
Geschlossene Restaurants, Läden und Freizeiteinrichtungen, verbotene öffentliche und private Veranstaltungen: Im Kampf gegen das Coronavirus gelten seit Montag zahlreiche Vorschriften. Die Folge: Bis mindestens Ende April steht das Wallis praktisch still. Die durch die Behörden angeordneten Massnahmen sind umfangreich und rigoros. Deren Überwachung aber auch. Denn wie die dafür zuständige Kantonspolizei gestern ankündigte, will man gemeinsam mit den Gemeindepolizeien und der Eidgenössischen Zollverwaltung «rund um die Uhr Kontrollen auf dem gesamten Kantonsgebiet durchführen».
Man habe die Organisation angepasst und die Aufgaben priorisiert, um möglichst viele Einsatzkräfte für die Bewältigung der Corona-Krise einzusetzen, heisst es weiter. Dies sei zu einer Priorität auf allen Ebenen des Korps geworden.
Kantonspolizei bündelt ihre Kräfte
«Die Kantonspolizei befasst sich bereits seit mehreren Wochen mit diesem Thema», erklärt Mediensprecher Markus Rieder. Man habe entsprechende Einsatzkonzepte ausgearbeitet, die nun zur Anwendung kämen. «Die Agenten sind so weit wie möglich auf diese Aufgabe vorbereitet und stellen sich dieser Herausforderung.» Worauf genau richten die Polizeikorps nun ihre Aufmerksamkeit? Rieder lässt sich nicht in die Karten blicken. «Unsere Aufgabe besteht darin, die Einhaltung der angeordneten Massnahmen zu überwachen.»
Die Ungewissheit ob all der Vorschriften war gestern bei so manchem Betrieb gross. Für Rieder steht jedoch fest: «Die Botschaft der Bundes- und Kantonsbehörden ist klar. Es bedarf dazu keiner weiteren Erklärung.» Tauchten dennoch Fragen auf, liege es in der Verantwortung des jeweiligen Geschäftsinhabers, mit den Behörden Kontakt aufzunehmen.
Geldstrafe oder gar Freiheitsentzug
Wie ernst es die Behörden mit ihren Anordnungen meinen, zeigen die möglichen strafrechtlichen Folgen, die eine Nichteinhaltung der Vorschriften zur Folge haben. Denn: Verstösse werden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10000 Franken oder einem dreijährigen Freiheitsentzug sanktioniert werden. Dazu Rieder: «Bis anhin gab es keine Verzeigungen.»
Morgins: Grenze zu Frankreich ist dicht
Im Kampf gegen das Coronavirus lassen die Behörden seit Anfang dieser Woche auch den Grenzverkehr in die Schweiz an den grösseren Übergängen kanalisieren. Gemäss der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) sind bis dato rund 130 kleine Grenzübergänge ganz oder teilweise geschlossen worden. Neu gesperrt ist seit der Nacht von Montag auf Dienstag auch die französisch-schweizerische Grenze bei Morgins im Unterwallis.
msu
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