Grosser Rat | Parlament verabschiedet Bergbahnengesetz
Das Wallis in der Pionier-Rolle
Das Kantonsparlament hat sich heute in der Vorreiterrolle gefallen. Als schweizweit erster Kanton ist im Wallis ein Gesetz zur Förderung der Bergbahnen verabschiedet worden. Grundsätzlich geht es darum, jenen Bergbahnen unter die Arme zu greifen, die auf einer wirtschaftlich überlebensfähigen Basis stehen.
So soll ein eigener Bergbahnenfonds geschaffen werden, der insgesamt 270 Millionen Franken für den Investitionsbedarf der Walliser Bergbahnen bereitstellt. Dieser Fonds soll pro Jahr mit 17 Millionen Franken alimentiert werden.
Die EBITDA-Marge als Hürde
Zentraler Pfeiler des Gesetzes sind Darlehen und Bürgschaften. Künftig kann der Staat Bergbahnunternehmen, deren EBITDA-Marge über 25 Prozent liegt, für dasselbe Projekt Finanzhilfen von maximal 50 Prozent in Form von Darlehen oder Bürgschaften gewähren. Für Bahnen, deren EBITDA-Marge zwischen 20 und 25 Prozent liegt, wird für dasselbe Projekt Finanzhilfen von maximal 20 Prozent in Form von Darlehen oder Bürgschaften gewährt. Die SVP ist mit ihrem Antrag, die EBITDA-Marge für diese beiden Formen der Unterstützung um je fünf Prozent zu senken, abgeblitzt.
Vier Millionen pro ausserordentliches Projekt
Für die Umsetzung von aussergewöhnlichen Infrastruktureinrichtungen von regionaler oder kantonaler Bedeutung, namentlich von Berg-/Talverbindungen oder bei einer Verbindung von Skigebieten, kann der Staat Subventionen in der Höhe von maximal 4 Millionen Franken pro Projekt gewähren. Unternehmen, die in den Genuss einer solchen Subvention kommen möchten, müssen anhand eines detaillierten Business Plans nachweisen, dass die neu projektierten Infrastruktureinrichtungen die oben genannten Anforderungen erfüllen und ihr Fortbestand mittelfristig gewährleistet ist. Im Falle einer Dividendenausschüttung muss das begünstigte Unternehmen zudem dem Kantonalen Bergbahnfonds den gleichen aufgrund der gewährten Subvention berechneten Prozentsatz während 10 Jahren nach deren Ausrichtung vergüten.
Keine Einschränkung beim Aktionariat
Für diese à-fonds-perdu-Beiträge bis zu einer Höhe von vier Millionen Franken wollte die SVP eine Ausländer-Hürde einbauen. So sollte diese Hilfe nur Bahnen gewährt werden, deren Aktienkapital mindestens zu 33 Prouzent durch die Gemeinden, Burgergemeinden oder mittels Vertrag mit Walliser oder Schweizer Aktionären, die in der Schweiz wohnhaft sind, gehalten wird. Dieser Antrag ist indessen abgelehnt worden. Ebenso abgelehnt wurde der Antrag der Linksallianz und der Grünen, diese à-fonds-perdu-Beiträge ganz aus dem Gesetz zu streichen.
Bei der Schlussabstimmung zeigte sich keine Überraschung. Mit 104 Ja zu 25 Nein bei keiner Enthaltung hat das Parlament das schweizweit erste Gesetz zur Förderung der Bergbahnen verabschiedet.
wek
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