Justiz | Der «Unhold von Fiesch» legte beim Kantonsgericht Beschwerde ein

Beschwerde gegen Verwahrung

<b>Wieder vor Kantonsgericht.</b> Gegen seine Verwahrung legte der als «Unhold von Fiesch» bekannte Mann Beschwerde ein. Heute Nachmittag fand die Verhandlung statt, das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.
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Wieder vor Kantonsgericht. Gegen seine Verwahrung legte der als «Unhold von Fiesch» bekannte Mann Beschwerde ein. Heute Nachmittag fand die Verhandlung statt, das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.
Foto: Archivbild WB

Vor Kantonsgericht legte der Mann Beschwerde gegen seine Verwahrung ein. Während der forensische Psychiater den Mann für therapieresistent hält, argumentierte der Verteidiger mit Verfahrensfehlern gegen die Verwahrung des Mannes.

Schleppenden Ganges und die Fussfesseln nachziehend betrat der 69-Jährige rund zehn Minuten später als angekündigt in Begleitung seines Anwaltes den Gerichtssaal. Gegenstand der Verhandlung am Dienstagnachmittag war die Verwahrung des «Unholds von Fiesch». Den Antrag von dessen Anwalt nach Verschiebung und Kollegialbesetzung des Gerichtes lehnte Einzelrichter Thomas Brunner gleich zu Verhandlungsbeginn ab.

Der anwesende Experte Steffen Lau, forensischer Psychiater, der das Gutachten des «Unholds» verfasst hatte, attestierte diesem eine histrionische Persönlichkeitsstörung. Vier der sechs dafür erforderlichen Kriterien seien gegeben, sagte Lau, damit sei die Schwelle für eine mögliche Besserung für ihn übertreten. So bestehe beim Beschuldigten durch diese Persönlichkeitsstörung kein Bewusstsein für das Ausmass seiner Taten, wodurch er keine deliktpräventiven Strategien entwickeln könne. Aus diesen Gründen erachtet Lau weitere therapeutische Interventionen als nicht sinnvoll. Dadurch sei bei der Pathologie des Täters auch eine biologische Massnahme nicht erfolgsversprechend.

«Ansonsten gehe ich nach Lausanne»

Der Rechtsanwalt des «Unholds», Stephan Bernard, ging in seinem Plädoyer während keiner Sekunde auf das Gutachten des forensischen Psychiaters ein. Er bemängelte nur die Nicht-Durchführung eines Tests zur diagnostischen Abklärung organischer Hirnschädigungen, welche er bei seinem Mandanten vermutet. Das Hauptaugenmerk seiner Argumentation erfolgte stattdessen auf gravierenden Fehlern im Verfahren, welches er als «Bundesrechtswidrig» und «Verfahrensscherbenhaufen» bezeichnete. Er stellte deshalb den Antrag, nicht auf die Verwahrung einzugehen, seinen Mandanten mit sofortiger Wirkung auf freien Fuss zu setzen und das Verfahren an die Vorinstanz zurückzuweisen. «Ansonsten gehe ich nach Lausanne», ans Bundesgericht, drohte er. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.

Bereits 2012 sprach das Walliser Kantonsgericht den 69-Jährigen aus dem Bernbiet für schuldig, in den 90er-Jahren mehrere Mädchen im Sport- und Freizeitcenter Fiesch sexuell belästigt zu haben. Die gesamte Liste der ihm zur Last gelegten Straftatbestände ist lang: mehrfache versuchte und vollendete sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache versuchte und vollendete sexuelle Nötigung, mehrfache versuchte Vergewaltigung, Vergewaltigung, qualifizierte Vergewaltigung, einfache Körperverletzung und Drohung.

awo
09. Oktober 2018, 18:45
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