Grosser Rat | C-Parteien und Unterwalliser SVP für Status quo
Bezirksklausel dürfte bleiben
Die Bezirksklausel, wonach pro Bezirk nur ein Kandidat in die Regierung gewählt werden kann, dürfte in der Verfassung bestehen bleiben.
Bei den vergangenen Staatsratswahlen kam diese Klausel beim breiten Feld mit dreizehn Kandidaten gleich mehrfach zu Zug. Im Bezirk Martinach standen sich Christophe Darbellay und Nicolas Voide gegenüber, im Bezirk Sitten wären Oskar Freysinger und Jean-Marie Bornet betroffen gewesen. Und im Bezirk Conthey Stéphane Rossini und Frédéric Favre.
Das bisher bekannteste «Opfer» dieser Klausel ist Gabrielle Nanchen. Die SP-Frau wäre – an der Stimmenzahl gemessen – 1977 zur ersten Walliser Staatsrätin gewählt worden. Wenn nicht ihr CVP-Konkurrent Antoine Zufferey ebenfalls im Bezirk Siders wohnhaft gewesen wäre...
Nun will die Walliser Kantonsregierung diese Klausel endgültig aus der Verfassung streichen. Entsprechende Debatten in der Vergangenheit hätten gezeigt, dass dies auch dem Willen einer breiten Mehrheit in der Walliser Parteienlandschaft entspreche. Dem ist aber nun nicht so.
In der Eintretensdebatte haben sich die C-Parteien sowie die SVP Unterwallis am Dienstagmorgen für den Status quo ausgesprochen. Gemeinsam schaffen es die Fraktionen auf eine knappe Mehrheit im Grossen Rat. Die Ratslinke, die FDP sowie die SVP aus dem Oberwallis ihrerseits wollen die Klausel streichen. Am Freitag wird sich das Parlament erneut mit der Frage beschäftigen.
Unbestritten sind derweil die Änderung zweier Fristen bei den kantonalen Wahlen. So soll künfitg der Grosse Rat erst sieben und nicht mehr vier Wochen nach seiner Gesamterneuerung vereidigt werden. Und zwischen den beiden Wahlgängen für den Staatsrat sowie den Ständerat sollen künftig drei und nicht mehr zwei Wochen liegen.
Da es sich hierbei um eine Teilrevision der Kantonsverfassung handelt, wird schliesslich das Volk das letzte Wort über diese Fragen haben.
dab
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