Politik | Kanton soll Verbot von Neonicotinoiden prüfen

Bienen sollen besser geschützt werden

Bienen. Der Kanton muss ein Verbot von gefährlichen Neonicotinoiden zumindest prüfen (Symbolbild).
1/1

Bienen. Der Kanton muss ein Verbot von gefährlichen Neonicotinoiden zumindest prüfen (Symbolbild).
Foto: 1815.ch

Quelle: WB 08.03.18 0
Artikel teilen

Eine Motion der Grünen, der CSPO und der SVP verlangt vom Staatsrat, eine Gesetzesgrundlage zum vollständigen Verbot von Neonicotinoiden im Wallis zu erarbeiten. Die Motion wurde in ein Postulat umgewandelt und nicht bekämpft. Der Staatsrat muss somit das Verbot zumindest prüfen.

Artikel zum Thema

  • Imker schwärmen nach Agarn

Hinter der Motion stehen die beiden grünen Abgeordneten Mathieu Clerc und Céline Dessimoz sowie Alex Schwestermann von der CSPO und Flavien Sauthier von der SVPU. Neonicotinoide sind eine Gruppe Insektengift, die in den 90er Jahren eingeführt wurde. Neueste Studien hätten die Toxizität dieser Insektizide erneut bewiesen.

Typischerweise werden die Neonicotinoide häufig präventiv eingesetzt, noch bevor man weiss, ob ein Schädlingsbefall droht. Sie wirken im Nervensystem der Insekten, vor allem auch bei wichtigen Bestäubern wie Bienen oder Hummeln. Der Bestand der Bestäuber nehme seit etwa 15 Jahren rasch ab. Der Einfluss der Neonicotinoide auf den dramatischen Rückgang der Bienen sei unterdessen wissenschaftlich bewiesen.

Die PLR vertraut den Landwirten

Emmanuel Chassot von der CVP Mittelwallis bekämpft die Motion. Es seien nur solche Neonicotinoide zugelassen, die für Bienen nicht giftig seien. Zudem seien die Verdachtsfälle von vergifteten Bienenvölkern, die es zuletzt im Wallis in Nendaz und Ovronnaz gegeben hatte, nicht auf den Erwerbs-Obstbau zurückzuführen, sondern sondern sei wahrscheinlich auf die Verwendung der Substanzen in Privatgärten zurückzuführen.

Auch Xavier Mottet von der PLR wandte sich gegen ein Verbot. „Ein solches Verbot ist in der Praxis nur schwer umzusetzen. Zudem sind sich die Obstbauern des Nutzens der Bienen durchaus bewusst.“ Das sieht auch David Crettenand von der PLR so: „Haben wir doch Vertrauen in unsere Landwirte. Viele von ihnen sind selber Imker oder sprechen viel mit den Imkern. Vertrauen wir ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen“. Mit Zustimmung der Urheber wurde die Motion in ein Postulat umgewandelt. Dieses wurde nicht bekämpft und an den Staatsrat zur Beantwortung überwiesen.

wek
08. März 2018, 11:17
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. Esther Waeber-Kalbermatten ist neue Regierungspräsidentin
  2. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  3. Musikfest in Simplon Dorf
  4. Gewählte, abgewählte und neue Gemeinderäte in der Übersicht
  5. Heimattagung in St. Niklaus
  6. Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanEnio Karlen
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Bienen sollen besser geschützt werden | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Bienen sollen besser geschützt werden

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich