Justiz | Genügend Beweise vorhanden
Bundesgericht revidiert Urteil im Fall des Axt-Angreifers von Martinach
Weil er verdächtigt wurde, eine Rentnerin in Martinach mit einer Axt angegriffen zu haben, ist ein 30-jähriger Franzose im August 2016 zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Wegen Mangels an Beweisen wurde er vom Kantonsgericht freigesprochen. Das Bundesgericht hat nun das Urteil des Kantonsgerichts aufgehoben.
Die Axt-Attacke auf die 70-jährige Frau erfolgte im Juli 2014 beim Friedhof in Martinach. Nach 13 Axthieben, durch die die Frau fünf Schädelbrüche erlitt, wurde sie von einem Jogger blutüberströmt entdeckt.
Im August 2016 musste sich der mutmassliche Täter, ein 30-jähriger Franzose, vor dem Kreisgericht Martinach wegen versuchten Mordes verantworten. Er war drei Wochen nach der Tat vom Opfer formell wiedererkannt worden. Zudem hatte er seinen Ärzten im Vorfeld von seinen Mordabsichten mit einer Axt berichtet. Bis zuletzt bestritt der Angeklagte jedoch die Tat. Die Richter in Martinach verurteilten ihn zu sieben Jahren Zuchthaus, wo er sich auch einer psychiatrischen Behandlung hätte unterziehen sollen.
Vor dem Kantonsgericht wurde er im Januar 2017 anschliessend wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Weil er seit August 2014 in Haft sass, wurde ihm zudem eine Entschädigung von 120'000 Franken zugesprochen.
Mit dem Urteil vom 14. März 2018 hat das Bundesgericht das Urteil des Kantonsgerichts aufgehoben. Die Bundesrichter halten die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung durch das Kantonsgericht für «unhaltbar». Sie sind der Ansicht, dass die Informationen des Opfers über seinen Angreifer glaubwürdig waren.
Folglich wird das Kantonsgericht aufgefordert, eine neues Urteil zu fällen, weil «der Beklagte tatsächlich derjenige ist, der die Beschwerdeführerin angegriffen hat», heisst es in einem Bericht auf «RhôneFM». Das hat zur Folge, dass das kantonale Gericht keine andere Wahl hat, als den Täter zu verurteilen.
noa
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