Justiz | Auf Anzeige seiner ehemaligen Geliebten
Staatsanwaltschaft eröffnet Verfahren gegen Buttet
![Die Walliser Staatsanwaltschaft hat gegen CVP-Nationalrat Yannick Buttet ein Strafverfahren eröffnet.](/site/assets/files/0/76/01/46/313/20171130111251296.650x0n.jpg)
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat gegen CVP-Nationalrat Yannick Buttet ein Strafverfahren eröffnet.
Foto: Keystone
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat gegen CVP-Nationalrat Yannick Buttet ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Nötigung eröffnet.
Das sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Jean-Pierre Greter der «NZZ am Sonntag». Nötigung wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.
Die Eröffnung des Verfahrens sei Folge einer Strafanzeige von Buttets ehemaliger Geliebten. Diese hatte den 40-Jährigen «wegen Delikten gegen die Ehre und die Freiheit» angezeigt. Buttet soll sie während längerer Zeit mit täglich bis zu fünfzig Telefonanrufen, SMS und eMails belästigt haben. Nach Bekanntwerden des Falls erklärten mehrere Frauen, sie seien von Buttet sexuell belästigt worden.
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