Justiz | Gemeindepräsident von Leytron blitzt vor Bundesgericht ab
Affäre Cleusix: Kein Erfolg für Martinet
Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Gemeindepräsidenten von Leytron, Patrice Martinet, gegen die Einstellung eines Strafverfahrens in der Affäre Cleusix nicht eingetreten. Der Gemeindepräsident hatte in diesem Zusammenhang eine Strafanzeige wegen unbefugten Aufnehmens fremder Gespräche eingereicht.
Das Bundesgericht hält in einem am Donnerstag publizierten Urteil fest, dass der Gemeindepräsident Patrice Martinet nicht beschwerdeberechtigt sei. Die im August 2014 eingereichte Strafanzeige richtete sich gegen den damaligen Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen Jean-Marie Cleusix, den ehemaligen Walliser SVP-Staatsrat Oskar Freysinger und eine Praktikantin.
Pressekonferenz heimlich mit Handy gefilmt
Im Rahmen einer Pressekonferenz im Januar 2014 hatte Martinet einen Steuerstreit zwischen der Gemeinde Leytron und Cleusix bekannt gemacht. Die von Cleusix entsandte Praktikantin filmte die Pressekonferenz heimlich mit ihrem Handy. Martinet reichte die Strafanzeige wegen unbefugter Aufnahme, falschen Zeugnisses und falscher Beweisaussage ein. Die Walliser Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung 2016 schliesslich ein.
Das Bundesgericht schreibt in seinem Entscheid, es sei nicht ersichtlich und nicht aufgezeigt worden, inwiefern Martinet mit der Verbreitung der an der Pressekonferenz gemachten Aussagen in seinen Rechten verletzt worden sei.
Martinet wurde wegen der Bekanntmachung des Steuerstreits mit Cleusix im April 2017 wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
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