Coronavirus | Kantonspolizei geht geht Wirte vor
Drei Verzeigungen wegen Missachtungen der Weisungen
Die Kantonspolizei hatte Kontrollen angekündigt. Am Dienstag sah sich die Kantonspolizei gezwungen, drei Verzeigungen wegen Nichtbefolgung von Weisungen auszusprechen.
Die Kantonspolizei hat in Zusammenarbeit mit den Gemeindepolizeien verstärkt Kontrollen angekündigt, um der Bevölkerung Hilfe zu leisten, aber auch um die Behördenbeschlüsse im Kampf gegen das Coronavirus strikt durchzusetzen. Wie es in einer Medienmitteilung heisst, sah sich die Kantonspolizei gezwungen, drei Verzeigungen wegen Nichtbefolgung von Weisungen auszusprechen.
In Haute-Nendaz stellte die Gemeindepolizei fest, dass sich etwa 20 Personen auf einer Terrasse eines Restaurants aufhielten und Getränke konsumierten. Die Geschäftsführerin und zwei Mitarbeitende waren ebenfalls anwesend. Die Kantonspolizei intervenierte in Steg, nachdem eine Drittperson meldete, dass eine Betriebsleiterin zwei Kunden Getränke serviert hatte. In Sitten stellte die Stadtpolizei fest, dass ein Kleidergeschäft nicht geschlossen war. In diesen drei Fällen verhörte die Kantonspolizei die Verantwortlichen und meldete sie anschliessend der Staatsanwaltschaft.
Die Kantonspolizei erinnert daran, dass diejenigen, die gegen die von den Behörden festgelegten Vorschriften verstossen, mit strafrechtlichen Sanktionen von bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden können.
zen
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