Abstimmung | Parolenfassung der CVPO

CVPO beschliesst Stimmfreigabe zum EU-Waffenrecht

Ständerat Beat Rieder, Parteipräsidentin Franziska Biner und Nationalrat Philipp Matthias Bregy.
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Ständerat Beat Rieder, Parteipräsidentin Franziska Biner und Nationalrat Philipp Matthias Bregy.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 06.05.19 1
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An ihrer Ausschusssitzung hat die CVPO die Parolen zu den Kantonalen und Eidgenössischen Abstimmungen vom 19. Mai gefasst. Die Partei befürwortet den AHV-Steuerdeal sowie die Teilrevision der Kantonsverfassung und beschliesst die Stimmfreigabe für die EU-Waffenrichtlinie.

Ständerat Beat Rieder stellte der Versammlung das Paket zur Steuerreform und AHV-Finanzierung vor. Sowohl bei der Besteuerung als auch bei der AHV-Finanzierung bestehte Handlungsbedarf, heisst es in einer Mitteilung. Die international stark umstritten­en Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen müssten aufgehoben werden. Zukünftig hätten für alle Firmen grundsätzlich die gleichen Regeln zu gelten. Daneben, so schreibt die CVPO weiter, müsse auch bei der Finanzierung der AHV dringend gehandelt werden. Die erste Säule des Sozialsystems in der Schweiz brauche zusätzlich Mittel, die AHV-Vorlage gebe der Schweiz die nötige Zeit, um optimale Lösungen für die Finanzierung unseres Alters zu finden. Die CVPO beschloss die JA-Parole zu Steuerreform und AHV Finanzierung.

Nationalrat Philipp Matthias Bregy präsentierte die Revision des Waffengesetzes. Im Rahmen der Diskussion rund um das Thema haben die Ausschussmitglieder die persönliche Freiheit und die Interessen der Jägerinnen und Schützen gegen die Risiken bei einer Ablehnung der Vorlage gegeneinander abgewogen. Man sei sich der Bedeutung von Schengen bewusst, so die grosse Mehrheit, dies dürfe aber nicht mit der automatischen Übernahme von EU-Recht gekoppelt sein. Daher wurde Stimmfreigabe beschlossen.

Auch mit der kantonalen Vorlage über die Teilrevision der Kantonsverfassung tut sich der Ausschuss der CVPO schwer. Zwar seien die beiden Fristverlängerungen grundsätzlich sinnvoll, allerdings komme die Änderung der Verfassung in Anbetracht der Totalrevision der Verfassung zu einem ungünstigen Zeitpunkt, waren sich die Mitglieder des Ausschusses einig. Anderseits handle es sich teilweise um eine Anpassung ans Bundesrecht, der man sich nicht widersetzen möchte. Deshalb beschloss die CVPO mehrheitlich die JA-Parole.0

06. Mai 2019, 10:02
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Kommentare

  • Peter Fux, St. Niklaus VS - vor 6 Jahre ↑8↓1

    Typisch ,das ist am einfachsten!

    antworten

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