Politik | Grossrat für Eintreten beim FIGI-Fonds
Der FIGI-Fonds als revolutionärer Schritt?
Heute fand die Eintretensdebatte über die geplante Schaffung eines neuen Fonds, mit dem der Immobilienpark des Kantons verwaltet werden soll. Sämtiche Fraktionen waren für Eintreten.
Der Staat Wallis verfügt über einen Immobilienpark mit einem Versicherungsneuwert von rund 1,4 Milliarden Franken. Dieser Park mit mehr als 550 Objekten, die zwischen Gletsch und Saint-Gingolph verteilt sind, ist von grosser Vielfalt. Dazu gehören unterschiedlichste Immobilien, wie etwa Schulen, Gefängnisse, Polizeiposten, Ateliers, Büros, Gerichtsgebäude, Depots für den Strassenunterhalt, Garagen oder ehemalige Dienstwohnungen.
Der Staat sieht sich aufgrund der Entwicklung der Bevölkerung und ihrer Qualitätserwartungen, sowie dem Interesse die harmonische Entwicklung der Infrastrukturen des Staates zu fördern, mit einem steigenden Investitionsbedarf konfrontiert. Im Moment besteht der grösste Investitionsbedarf bei den Gebäuden der Kollegien und Gefängnisse sowie bei der Einrichtung La Castalie. Alleine diese drei Bereiche stellen ein Investitionsvolumen von 190 Millionen Franken dar. Der Kantonsarchitekt verfügt bis heute über ein Bedarfsinventar von ungefähr 550 Millionen.
Aufgrund der Notwendigkeit einer finanziell tragfähigen Grundlage für die Immobilienpolitik schlägt der Staatsrat die Schaffung eines neuen zusätzlichen Finanzierungsinstruments vor. Die Idee besteht darin, in einem Spezialgesetz einen eigenständigen Fonds zu schaffen, um die Investitionen und den Betrieb im Immobilienbereich zu finanzieren. Dieser Fonds trägt den Namen «Fonds zur Finanzierung der Investitionen und der Geschäftsführung von staatlichen
Immobilien», kurz ausgedrückt: FIGI. Über diesen Fonds sollen einerseits neue Investitionen für staatseigene Immobilien getätigt werden, andererseits sollen Unterhalt/Renovation, Verwaltung und Betrieb der gegenwärtigen Immobilien sichergestellt werden.
Die Immobilieninvestitionen des Staates sollen künftig über den FIGI finanziert werden. Die hierzu nötigen Mittel stammen aus Einlagen aus dem ordentlichen Staatsbudget sowie aus Darlehen. Die Verpflichtungen des FIGI erfolgen im Namen und auf Rechnung des Staates. Die Darlehen sind gesetzlich auf 500 Millionen Franken beschränkt. Der Grosse Rat kann diese Obergrenze nach oben unter unten anpassen. Die Liquidität kann über die Tresorerie des Staates bezogen werden. Um die Darlehen kümmert sich die Kantonale Finanzverwaltung analog zu den Darlehen der halbstaatlichen Einrichtungen mit staatlicher Bürgschaft.
wek
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