Justiz | Wegen Vergabe eines Kredits an Alkopharma

WKB reicht Zivilhaftungsklage gegen Papilloud ein

Die Walliser Kantonalbank beschliesst, eine Zivilhaftungsklage gegen einen ehemaligen Präsidenten 
der Generaldirektion einzureichen.
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Die Walliser Kantonalbank beschliesst, eine Zivilhaftungsklage gegen einen ehemaligen Präsidenten der Generaldirektion einzureichen.
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 10.12.18 0
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Die Walliser Kantonalbank (WKB) hat eine Zivilhaftungsklage gegen ihren ehemaligen Verwaltungsrats-Präsidenten Jean-Daniel Papilloud eingereicht. Hintergrund dafür ist ein Kredit der WKB an das inzwischen liquidierte Pharmaunternehmen Alkopharma.

Mit der Klage will die Kantonalbank Papilloud für die im Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft erlittenen Verluste von 21,6 Millionen Franken zur Rechenschaft ziehen, wie aus einer Mitteilung der WKB vom Montagabend hervorgeht.

Ausschlaggebend für die Klage waren einerseits eine unabhängige Untersuchung von Wirtschaftsprüfern sowie eine Analyse durch zwei Rechtsprofessoren. Sie hatten geprüft, unter welchen Umständen Alkopharma in den Genuss des Kredites gelangt war. Papilloud war im Mai «aus persönlichen Gründen im Interesse der Bank» als Verwaltungsrats-Präsident der WKB zurückgetreten, wie der Verwaltungsrat damals mitteilte.

Insgesamt wurden bei Alkopharma seit etwa 2007 rund 96'000 Dosen des Krebsmedikaments Thiotepa mit einem gefälschten Verfallsdatum versehen. Der grösste Teil der Medikamente ging nach Frankreich. In der Schweiz wurden rund 2000 abgelaufene Dosen verkauft, darunter an vier Spitäler. Mitte Oktober hatte das Walliser Kantonsgericht in einem Berufungsverfahren die Verurteilung zweier Verantwortlicher der Ex-Firma Alkopharma zu Geldstrafen von mehreren Tausend Franken bestätigt.

Staatsrat nimmt Entscheid zur Kenntnis

Der Staat Wallis hat den Entscheid des Verwaltungsrats der WKB zur Kenntnis genommen, gegen ihren ehemaligen Präsidenten der Generaldirektion Jean-Daniel Papilloud eine Zivilhaftungsklage einzureichen.

Im vergangenen Januar hat der Staat seine Vertreter im Verwaltungsrat aufgefordert, die notwendigen internen Massnahmen zu ergreifen, damit die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Der Staat Wallis, der nicht befugt ist, Informationen über die Betriebsführung sowie über Kundendossiers, die durch die WKB verwaltet werden, einzufordern, will seine Vertreter dennoch um genauere Präzisierungen in dieser Angelegenheit ersuchen.

sda/pd/map
10. Dezember 2018, 20:00
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