Justiz | Täter mithilfe der iCloud überführt
Dieb grüsst mit geklautem Mobiltelefon
Zermatt. Eine bestohlene Frau konnte dank iCloud ausfindig machen, wer der «neue Besitzer» ihres verlustig gegangenen Mobiltelefons ist. Der Täter hatte mit dem Gerät ein Foto von sich gemacht. Das Selfie landete auf dem iCloud-Konto der Bestohlenen.
Es passierte während einer Sommernacht im vergangenen Jahr in Zermatt: In einem Klub kam einer deutschen Staatsangehörigen ihr Mobiltelefon abhanden. Als die Frau den Verlust ihres Geräts bemerkte, sprach sie die Angestellten des Klubs darauf an, darunter auch einen jungen Mann, der mit Reinigungs- und Aufräumarbeiten beschäftigt war. Diesen traf die Frau daraufhin auch beim Verlassen der Damentoilette an, wo sie vermutete, ihr Handy vergessen zu haben. Als sie den Mann nach ihrem Mobiltelefon fragte, verneinte dieser, das Gerät auf der Damentoilette aufgefunden zu haben. Er versicherte ihr auch, sich zu melden, falls er das verlorene Mobiltelefon auffinden würde.
Täter fotografiert sich selbst
Als einige Tage verstrichen waren, ohne dass das Handy der Frau ausfindig gemacht werden konnte, besorgte sie sich schliesslich ein neues Gerät. Daraufhin synchronisierte sie es über ihre ICloud. Und siehe da: Auf ihrem ICloud-Konto erschien ein Foto jenes Mannes, der im Zermatter Klub noch beteuert hatte, ihr verlorenes Mobiltelefon nicht gesehen zu haben. Als die bestohlene Frau den «neuen Besitzer» mit dem Selfie konfrontierte, gab er an, das Mobiltelefon zwar gefunden, dieses jedoch am nächsten Tag einem unbekannten Mann abgegeben zu haben. Dies, so hält die Oberwalliser Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl fest, sei als Schutzbehauptung anzusehen. Der Täter wurde wegen unrechtmässiger Aneignung schuldig gesprochen und mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 80 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Zudem wurde dem Mann eine Busse von 600 Franken auferlegt und er muss die Gerichtskosten von 500 Franken entrichten.
pan
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