Justiz | 20-jähriger Sittener Fan verurteilt

Drei Sitten-Fans freigesprochen - ein Schuldspruch

Vier Sittener Fans mussten am Mittwoch in Thun vor dem Richter antraben. Am Donnerstag wurde das Urteil verkündet (Symbolbild).
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Vier Sittener Fans mussten am Mittwoch in Thun vor dem Richter antraben. Am Donnerstag wurde das Urteil verkündet (Symbolbild).
Foto: Keystone

Quelle: SDA 06.09.18 0
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Nach einem Angriff von FC Sitten-Fans auf den Mannschaftsbus des Erzrivalen FC Servette sind am Donnerstag drei mutmassliche Täter freigesprochen worden. Ein vierter kam hingegen nicht straflos davon.

Der heute 20-jährige Fan hatte zugegeben, an der Autobahnraststätte Würenlos an dem Mob der Sitten-Fans beteiligt gewesen zu sein und eine Bierflasche gegen den Car der Genfer Mannschaft geworfen zu haben. Die Busscheibe ging in die Brüche. Der Chauffeur und sein Beifahrer wurden von Scherben leicht am Kopf verletzt.

Der Vorfall ereignete sich im April 2017, als die Sitten-Fans in einem Reisebus von einem Auswärtsspiel ihrer Mannschaft in Vaduz auf dem Heimweg waren. An der Autobahnraststätte auf der A1 machten die Sittener eine kurze Pause. Zufällig hatte auch der Mannschaftscar des FC Servette am sogenannten "Fressbalken", wie die Autobahnraststätte auch genannt wird, angehalten.

Aufgeheizter Mob

Ein aufgeheizter Mob von rund einem Dutzend Sittener Fans umringte den Genfer Mannschaftsbus, polterte gegen die Scheiben und versuchte, den Car am Wegfahren zu hindern. Als der Car dennoch langsam anrollte, flog eine Bierflasche gegen dessen Scheiben. Erst die Polizei konnte die Randalierer schliesslich unter Kontrolle bringen.

Vier junge Walliser mussten sich nach den Randalen wegen Landfriedensbruchs vor der Justiz verantworten. Der jüngste unter ihnen, der 20-jährige Bierflaschenwerfer, stand auch wegen weiterer Delikte vor Gericht. Ihm wurden vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen, das Zünden einer Pyrofackel im Sittener Tourbillon-Stadion, Sprayereien auf dem Gelände des Autoverlads der BLS in Kandersteg sowie ein Verkehrsdelikt.

Die beiden in Würenlos leicht verletzten Chauffeure des Genfer Mannschaftsbusses zogen vor Gericht jedoch ihre Strafanträge wegen vorsätzlicher Körperverletzung zurück. Sie hatten sich mit dem 20-Jährigen anderweitig geeinigt und versöhnt. Auch der Vorwurf der Sprayereien wurde vor Gericht nicht weiter aufrecht erhalten.

Von den übrig gebliebenen Tatbeständen akzeptierte der 20-jährige den Bierflaschenwurf gegen den Car in Würenlos und das Verkehrsdelikt. Die Pyro-Fackel habe er aber nicht gezündet, beharrte er.

Doch das glaubte ihm die Gerichtspräsidentin nicht, wie sie in der Urteilsbegründung am Donnerstag ausführte. Sie berief sich auf Videosequenzen aus denen ihrer Ansicht nach "klar hervorgeht", dass nur er es gewesen sein könne. "Eine solche Fackel in einer Menschenmenge im Stadion zu zünden ist äusserst gefährlich", ermahnte sie den jungen Mann.

Die Richterin sprach den 20-jährigen Sitten-Fan deshalb wegen Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz schuldig. Dazu kamen die Schuldsprüche wegen Landfriedensbruchs und wegen des Verkehrsdelikts.

Insgesamt verurteilte ihn die Richterin zu einer bedingten Geldstrafe von 76 Tagessätzen zu 100 Franken. Unbedingt ausgefällt wurden 19 Tage zu 100 Franken. Dies als "Denkzettel, damit Sie auch etwas von der Strafe zu spüren bekommen", betonte die Richterin.

Der Verurteilte wird voraussichtlich das Urteil akzeptieren, wie er und sein Rechtsvertreter nach der Gerichtsverhandlung sagten.

Keine Beweise

Die anderen drei Angeschuldigten wurden allesamt freigesprochen. Sie hatten stets ihre Unschuld beteuert. Tatsächlich konnte keiner der zur Gerichtsverhandlung vorgeladenen Zeugen die drei Walliser einwandfrei als mutmassliche Angreifer identifizieren.

Zwar gebe es auch in den Aussagen dieser drei Angeklagten Ungereimtes, kam die Gerichtspräsidentin zum Schluss. Doch es fehlten Beweise, die ihre Beteiligung an dem Angriff belegten.

Das Urteil der Einzelrichterin ist für die Fussballfans auch deshalb wichtig, weil alle vier von der Swiss Football League mit einem Stadionverbot bis 2020 belegt wurden. Bei den Freigesprochenen dürfte es wohl aufgehoben werden.

Die zweitägige Gerichtsverhandlung fand am Regionalgericht Oberland in Thun statt, dies weil das erste der angeklagten Delikte, die Sprayereien, im Berner Oberland begangen wurden.

06. September 2018, 19:30
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