Steuern | Kanton Wallis verzichtet auf handschriftliche Unterschrift bei Steuererklärung
Unterschriftspflicht bei Steuererklärung fällt weg
![Die Pflicht, die Steuererklärung von Hand zu unterschreiben, fällt weg. Neu können Steuererklärungen elektronisch ausgefüllt und ohne handschriftliche Unterschrift eingereicht werden.](/site/assets/files/0/76/01/62/336/268088999.650x0n.jpg)
Die Pflicht, die Steuererklärung von Hand zu unterschreiben, fällt weg. Neu können Steuererklärungen elektronisch ausgefüllt und ohne handschriftliche Unterschrift eingereicht werden.
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Ab der Steuerperiode 2017 können Steuerpflichtige im Wallis ihre Steuererklärungen neu ausschliesslich elektronisch einreichen. Das Beilegen einer unterzeichneten Quittung, wie es bis anhin verlangt wurde, ist nicht mehr nötig.
Seit 2011 können Walliser Steuerpflichtige ihre Steuererklärung elektronisch ausfüllen und einreichen. Bisher musste jedoch eine Übermittlungsquittung ausgedruckt, unterzeichnet und schliesslich der Wohnortgemeinde per Post weitergeleitet werden.
Dieses Vorgehen fällt ab der Steuerperiode 2017 weg, sodass die Steuerpflichtigen die nächste Steuererklärung ausschliesslich elektronisch einreichen können. Der Kanton Wallis zählt zu den ersten Kantonen, die diese Möglichkeit anbieten.
Seit kurzem steht den Steuerpflichtigen im Wallis die kostenlose Software-Applikation (App) Tell Tax für Smartphones zur Verfügung. Mithilfe dieser App können sämtliche Belege digitalisiert und anschliessend automatisch in das Softwareprogramm VSTax übernommen werden.
pd / pan
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