Justiz | Verurteilung nach absichtlicher Fahrzeugkollision mit tödlichem Ausgang ist rechtskräftig
Täter hat Berufung zurückgezogen – Urteil rechtskräftig
Der 33-jährige Franzose, der vor drei Jahren im Goms eine Frontalkollision provozierte und dabei einen Familienvater tötete, hat seine Berufung gegen den erstinstanzlichen Strafentscheid zurückgezogen. Der Mann wurde im November 2017 wegen vorsätzlicher Tötung und qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung verurteilt.
Am Abend des 9. August 2015 fuhr ein Automobilist von Genf her kommend, ziellos und verwirrt durchs Goms. Kurz vor Münster entschloss der Franzose, seinem Leben ein Ende zu setzen, indem er blitzartig auf die Gegenfahrbahn wechselte und eine Frontalkollision mit einem korrekt entgegenkommenden Fahrzeug herbeiführte. Der Unfallverursacher überlebte, während der Chauffeur des anderen Gefährts, ein Gommer Familienvater verstarb.
Das Kreisgericht Oberwallis sprach den Mann deswegen am 16. November 2017 wegen vorsätzlicher Tötung und qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung schuldig und verurteilte den mann zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Der Beschuldigte deponierte daraufhin eine Berufung beim Kantonsgericht, zog diese inzwischen aber zurück. Das erstinstanzliche Urteil ist somit rechtskräftig, informiert das Walliser Kantonsgericht am Freitag in einer Mitteilung.
pd / pan
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