Eidg. Abstimmungen | Nein-Komitee bezieht Position

EU-Waffenrichtlinie gilt als nutzlos und antischweizerisch

Gegner der EU-Waffenrichtlinie. Jagdpräsident Daniel Kalbermatter (v.l.), Schützenpräsident Hugo Petrus, Offiziersvertreter Bruno Furrer und Nationalrat Franz Ruppen.
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Gegner der EU-Waffenrichtlinie. Jagdpräsident Daniel Kalbermatter (v.l.), Schützenpräsident Hugo Petrus, Offiziersvertreter Bruno Furrer und Nationalrat Franz Ruppen.
Foto: Walliser Bote

Quelle: 1815.ch 15.04.19 0
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Vertreter des Referendumkomitees Oberwallis legten am Montagmorgen in Brig-Glis ihre Gründe für das Nein zur EU-Waffenrichtlinie dar. Schützen, Jäger, Offiziere und SVP-Nationalrat Franz Ruppen machen sich gemeinsam dafür stark.

Die Kampagne gegen die am 19. Mai 2019 zur Abstimmung gelangende Vorlage lässt keine Zweifel offen. Die Gegner bezeichnen das Vorhaben auf ihren Plakaten als unrecht, freiheitsfeindlich, nutzlos, gefährlich und antischweizerisch.

Für den Präsidenten des Walliser Schiesssportverbandes, Hugo Petrus, sehen das viele Bürgerinnen und Bürger genau so. Sonst hätten gegen die Vorlage nicht innert 100 Tagen 125 000 Personen das Referendum unterschrieben. Und dies ohne die finanzielle und operative Unterstützung durch Dritte.

Die Behauptung, es ändere sich durch die Anpassung der Richtlinie wenig bis nichts, wird unmissverständlich zurückgewiesen. Wenn die zu 80 Prozent im Schweizer Schiesssport verwendeten Sturmgewehre (Armeewaffen Stgw 57 und 90) bei einem Ja neu zu den verbotenen Waffen zählen würden, störe das die Waffenbesitzer. Denn die bereits registrierten Sturmgewehre würden neu einer Ausnahmebewilligung bedürfen und der Schütze hätte einen Bedürfnisnachweis zu erbringen. Eine derartig «Bedürfnisklausel» sei vom Volk 2011 schon mal explizit abgewiesen worden.

Bei den Jägern, sagt die Vorlage, würde sich auch nichts ändern. Der Walliser Jagdpräsident Daniel Kalbermatter stellte das für den aktuellen Zeitpunkt nicht in Abrede. Für ihn ist aber klar, dass der nächste Schritt einer weiteren Verschärfung durch die EU nur eine Frage der Zeit sei, stehe doch in Artikel 17 der Richtlinie, dass sich die EU das Recht vorbehalte, das Waffenrecht alle fünf Jahre auf seine Wirksamkeit zu prüfen und allenfalls zu verschärfen. Gegen diese scheibchenweise Einschränkung des persönlichen Waffenbesitzes gelte es sich zu wehren.

Seitens der Offiziersgesellschaft Oberwallis wies das vormalige Vorstandsmitglied Bruno Furrer auf Widersprüchlichkeiten hin. Ihn stört etwa, dass eine legale Waffe durch einen Magazinwechsel zu einer illegalen wird. Quasi alle aktuellen Waffenmodelle würden so unter das Verbot fallen. Die Terrorismusbekämpfung via ein verschärftes Waffenrecht sei illusorisch. Es gehe hier nicht um die Verhinderung von Waffenmissbrauch, sondern um die nachhaltige Verschärfung des Waffenrechts für gesetzestreue Bürger. Das entspreche nicht dem in der Schweiz gelebten Milizsystem.

Nationalrat Franz Ruppen will nicht, dass die Schweiz im Bereich des Waffenrechts EU-Vorschriften übernimmt. Das ist der politischen Grundhaltung geschuldet, die sich gegen fremdes Recht und aufgezwungene Verpfllichtungen von Aussen wehrt. Den vom Bundesrat für den Fall eines Neins zitierten drohenden Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen-Dublin-Abkommen bezeichnet Ruppen als übertriebene Angstmacherei. Die EU könne kein Interesse daran haben, ist er überzeugt.

Mehr zu den Argumenten des Nein-Komitees im «Walliser Boten» vom 16. April 2019.

tr
15. April 2019, 13:21
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