Schwerverkehr | Fehlbare Lkw-Fahrer in St. Maurice angehalten und verzeigt

Hohe Bussen wegen manipulierter Fahrtenschreiber

Wegen manipulierter Fahrtenschreiber wurden zwei Lenker in St. Maurice angehalten und verzeigt.
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Wegen manipulierter Fahrtenschreiber wurden zwei Lenker in St. Maurice angehalten und verzeigt.
Foto: Kantonspolizei Wallis

Quelle: 1815.ch 18.08.17 0
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In St. Maurice wurden an zwei Tagen Anfang August sowohl ein ukrainischer als auch ein moldawischer Lastwagenfahrer, welche ihre Tachografen neutralisierten, von Spezialisten des Schwerverkehrskompetenzzentrums (SVKZ) angehalten und verzeigt.

Nach Angaben der Walliser Kantonspolizei wurde am 7. August um 21.45 Uhr auf der Autobahn A9 ein in Polen immatrikulierter Sattelschlepper angehalten und ins Schwerverkehrskompetenzzentrum (SVKZ) zu einer technischen Kontrolle begleitet. Dabei wurde eine manipulierte Installation, welche einen Kurzschluss des Fahrtenschreibers provozierte, bemerkt. Mittels eines Schalters konnte der Lenker seine Fahr- und Ruhezeit, sowie die gefahrenen Kilometer jederzeit ändern.

Den Sattelschlepper habe man daraufhin während 36 Stunden stillgelegt. Nachdem der LKW wieder in einem verkehrsgerechten Zustand gebracht wurde, konnte der Lenker seine Fahrt fortsetzen. Beim 28-jährigen ukrainischen Lenker wurde eine Bussengarantie in der Höhe von 3'500 Franken einkassiert. Zudem wurden er und sein Arbeitsgeber bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) verzeigt.

Am 10. August 2017 kurz nach 15.00 Uhr wurde ein Sattelschlepper der in Polen immatrikuliert war ebenfalls einer technischen Kontrolle unterzogen. Die Spezialisten des SVKZ bemerkten, dass der Tachograf, sowie der Geschwindigkeitsregler neutralisiert wurden. Die technischen Eingriffe bewirkten, dass der LKW eine Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h erreichen konnte. Bevor der Lenker, ein 28-jähriger moldawischer Staatsangehöriger seine Fahrt fortsetzen konnte, wurde dieser bei der zuständigen Behörde verzeigt und musste eine Bussengarantie in der Höhe von 4'000 Franken leisten.

Die beiden schweren Verkehrübertretungen wurden ebenfalls dem Zollamt zur Verzeigung weitergeleitet.

pd / pan
18. August 2017, 14:14
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