Bundesgericht | Dominique Giroud erneut abgeblitzt

Fernsehbeitrag über Weinhändler Giroud war sachgerecht

Weinhändler Giroud muss vor Bundesgericht eine weitere Niederlage einstecken.
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Weinhändler Giroud muss vor Bundesgericht eine weitere Niederlage einstecken.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 10.03.16 2

Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud ist ein weiteres Mal vor Bundesgericht abgeblitzt. Die Lausanner Richter haben seine Beschwerde im Zusammenhang mit der Ausstrahlung eines Berichts des Westschweizer Fernsehen (RTS) im Dezember 2013 abgewiesen.

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Sie bestätigen damit das Urteil der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Giroud hatte kritisiert, dass der knapp vierminütige Bericht nicht sachgerecht gewesen sei. Im Beitrag wurden die Vorwürfe des Abgabebetrugs und der Weinpanscherei thematisiert.

Im ersten Punkt sind unterdessen erstinstanzliche Urteile gefällt worden. Wegen Verstössen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer wurde Giroud zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt.

Eine weitere bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen in gleicher Höhe wurde dem Weinhändler zudem im Zusammenhang mit der direkten Bundessteuer aufgebrummt.

Das Verfahren wegen der mutmasslichen Weinpanscherei wurde im Dezember 2014 hingegen eingestellt.

Das Bundesgericht kommt hinsichtlich des TV-Berichts zum Schluss, dass die Vorinstanz korrekt entschieden hat. Weder habe die UBI den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, noch den Sachverhalt willkürlich festgestellt.

Dennoch handle es sich beim umstrittenen Bericht um einen Grenzfall, der durchaus gewisse Mängel aufweise, halten die Lausanner Richter weiter fest.

10. März 2016, 12:18
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Kommentare

  • Robert Paulsen - vor 9 Jahre ↑2↓0

    Wer sich mühsam, ja fast schon schmerzhaft, durch die Wein-regale der lokalen Anbieter (Coop, Migros, Volg...) verköstigt hat, kann nicht ernsthaft glauben, das Zeug sei nicht gepanscht.
    Mehr Beweis tut nicht not!

    antworten

  • Paul - vor 9 Jahre ↑1↓0

    Warum wurden nur bedingte Strafe ausgesprochen, ein besonders leichtes "Vergehen" war das wohl nicht.

    antworten

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