Waldbrandgefahr | Aufhebung des Verbots im Unterwallis

Generelles Feuerungsverbot im Oberwallis gilt weiterhin

Das generelle Feuerungsverbot gilt im Oberwallis weiterhin.
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Das generelle Feuerungsverbot gilt im Oberwallis weiterhin.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 24.08.18 0
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Die Brandgefahr bleibt im Wallis erheblich. Im Gegensatz zum Unterwallis bleibt das generelle Feuerungsverbot im Oberwallis bis auf Weiteres bestehen.

Die Brandgefahr bleibt im Wallis erheblich. Die aktuellen Wetterbedigungen und –vorhersagen erlaubten es, das generelle Feuerungsverbot im französischsprachigen Wallis aufzuheben, schreibt der Kanton in einer Mitteilung vom Freitag. Da die Niederschlagsmenge im Oberwallis nach wie vor unzureichend sei, wird im Oberwallis das Verbot beibehalten.

Der Kanton hat in den letzten Tagen vor allem im französischsprachigen Wallis lokale Niederschläge verzeichnet. Die Böden und die Vegetation sind weniger trocken als noch Anfang August und auch die Temperaturen – insbesondere in der Nacht - sind leicht gesunken. Dennoch gab es im Oberwallis noch nicht ausreichend Niederschläge.

Angesichts der Situation hebt der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport mit sofortiger Wirkung das am 17. Juli 2018 erlassene generelle Feuerungsverbot in den Bezirken Monthey, Saint-Maurice, Martinach, Entremont, Conthey, Sitten, Siders und Hérens auf. Für die Bezirke Leuk, Visp, Östlich und Westlich Raron, Brig und Goms gilt weiterhin ein allgemeines Feuerverbot im Freien.

Die Niederschläge und Temperaturschwankungen der letzten Tage haben die Brandgefahr verringert, dennoch bleibt sie im Wallis allgemein immer noch sehr gross. Meteo Schweiz prognostiziert weitere lokale Niederschläge in den nächsten Tagen. Eine Entspannung der Lage ist jedoch erst nach einer intensiven Regenperiode von mindestens drei Tagen zu erwarten.

Die Dienststellen des Kantons planen für Montag eine Neubeurteilung der Situation. In allen Fällen ist Vorsicht geboten. Das offene Verbrennen von Abfällen, Rebholz, Ästen, Gras oder Unterholz bleibt unabhängig von der Brandgefahr verboten. Jeglicher Ausbruch von Feuer oder die Entdeckung von verdächtigem Rauch ist unverzüglich der kantonalen Alarm- und Einsatzzentrale unter der Telefonnummer 118 zu melden.

pd / zen
24. August 2018, 18:36
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