Coronavirus | Derzeit keine finanzielle Entschädigung für Veranstaltungen

Finanzielle Folgen für Organisatoren aufgrund des Coronavirus

Am Mittwochabend fand eine Infoveranstaltung für Organisatoren von Sportveranstaltungen aufgrund des Coronavirus statt.
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Am Mittwochabend fand eine Infoveranstaltung für Organisatoren von Sportveranstaltungen aufgrund des Coronavirus statt.
Foto: mengis media

Quelle: 1815.ch 12.03.20 0
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Am Freitag entscheidet der Bundesrat, welche Sportveranstaltungen aufgrund des Coronavirus abgesagt werden. Dies hat finanzielle Folgen für Organisatoren.

Durch das neuartige Coronavirus gibt es aktuell 645 infizierte Personen in der Schweiz, 22 Fälle davon im Kanton Wallis. Offiziell wurde bereits die Pandemie ausgerufen und die ganze Schweiz ist mittlerweile eine Risikozone.

Der Bundesrat verbietet Veranstaltungen über 1000 Personen bis zum 15. März. Zwischen 1000 und 150 Personen gibt es eine Risikobeurteilung mit den kantonalen Behörden. Im Wallis führt der Kanton mittels Online-Formular eine Bewertung durch, die dem Organisator Hinweise für die Durchführung der Veranstaltung gibt. Eine Kopie der Empfehlung wird an die betreffende Gemeinde geschickt. Für eine Veranstaltung unter 150 Teilnehmenden gibt es derzeit keine Einschränkungen.

Rechtsanwalt Jean-Philippe Rochat zu wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen des Corona-Virus (Quelle: rro)

Gemäss Rechtsanwalt Jean-Philippe Rochat gibt es momentan noch keine finanzielle Entschädigung für Veranstaltungen in der Schweiz: «Der Bund hat noch nichts entschieden. Theoretisch könnten Kantone und Sponsoren die Organisatoren teilweise entschädigen. Aber es gibt aktuell noch kein System in der Schweiz.»

Die Dienststellen des Staates Wallis werden die den Organisatoren von Veranstaltungen zugesagten Beträge zahlen, auch wenn diese aufgrund der Coronavirus-Epidemie abgesagt werden müssen. Sie werden auch die Kosten berücksichtigen, die durch eine Verschiebung der Veranstaltung entstehen. Die Zahlung von Subventionen für eine abgesagte oder verschobene Veranstaltung kann nur bei einem Defizit erfolgen.

Im Falle einer Verschiebung werden die zugesagten Beträge für die Ausgabe am verschobenen Datum beibehalten. Die Kosten, die sowohl für die ursprünglich geplante als auch für die verschobene Ausgabe anfallen, können beim Nachweis der entstandenen Kosten berücksichtigt werden. Eventuelle Verlustüberträge aus früheren Ausgaben können jedoch nicht berücksichtigt werden.

Für Veranstaltungen die nach dem 15. März stattfinden, sollte abgeklärt werden, ob eine Annullationsversicherung besteht: Epidemien sollten abgedeckt sein, respiratorische und verwandte Syndrome eingeschlossen sowie die Bedingungen, die eine Annullation oder eine Verschiebung rechtfertigen und ein Recht auf Entschädigung geben. Zudem muss der Schaden nachgewiesen werden können. Empfehlenswert sei auch ein Krisenplan, indem man die negativen Folgen des Risikos im Vorfeld minimiert, so auch während der Veranstaltung und beim Eintritt des Risikos. Jede Entscheidung müsse auf der Grundlage einer genauen Bestandsaufnahme der Rechte und Pflichten des Veranstalters gegenüber den verschiedenen Interessenvertretern (Teilnehmer, Zuschauer, Sponsoren, Lieferanten, Versicherer) getroffen werden. Es sollte sich die Fragen gestellt werden: Ist es riskanter, einen Sportwettbewerb zu organisieren, als an ihm teilzunehmen?

An erster Stelle steht jedoch das fundamentale Prinzip: Das heisst, ein Organisator muss, in Übereinstimmung mit den durch die zuständigen Behörden angeordneten Massnahmen, alles Mögliche tun, um die Veranstaltung durchzuführen.

wn
12. März 2020, 09:30
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