Justiz | Unvorsicht bei Schweissarbeiten 

Bündner im Wallis wegen Verursachung eines Flächenbrandes verurteilt

Am 27. Juli musste ein Grossaufgebot der Feuerwehr Raron-Niedergesteln einen Flächenbrand östlich von Raron löschen.
1/1

Am 27. Juli musste ein Grossaufgebot der Feuerwehr Raron-Niedergesteln einen Flächenbrand östlich von Raron löschen.
Foto: Leserreporter

Quelle: 1815.ch 23.11.16 3
Artikel teilen

Ein Montageleiter, der im Juli des vergangenen Sommers bei Schweissarbeiten östlich von Raron einen Flächenbrand verursachte, ist von den Strafbehörden kürzlich wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer Geldstrafe verurteilt  worden.

Artikel zum Thema

  • Flächenbrand in Raron gelöscht

Am 27. Juli des vergangenen Sommers waren Montagearbeiter eines Deutschschweizer Unternehmens mit der Demontage der Förderanlage der A9 entlang der Kantonsstrasse östlich von Raron beschäftigt. Dabei kamen auch Schweissbrenner zum Einsatz. Am späteren Nachmittag sprang dabei ein Funke auf die angrenzende Böschung der Kantonsstrasse über und entfachte einen Brand. Wegen des heftigen Windes breitete sich die Flammen rasch auf umliegende Bäume aus.

Grossaufgebot der Feuerwehr

Die Montagearbeiter versuchten vergeblich, die Flammen mit Wasser und den Füssen unter Kontrolle zu bringen. Erst ein Grossaufgebot der Feuerwehr Raron-Niedergesteln brachte den Brand mithilfe eines Helikopters der Air Zermatt unter Kontrolle. Während den Löscharbeiten kam es zu grossen Verkehrsbehinderungen auf der Kantonsstrasse. Personen kamen beim Brand nicht zu Schaden, ebensowenig Fahrzeuge.

Bedingte Geldstrafe

Mit rechtskräftigem Urteil der Oberwalliser Staatsanwaltschaft vom November 2016 ist der ausgebildete Schlosser, welcher der Brand verursachte, wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt worden. Als Schweisser mit 20-jähriger Erfahrung hätte er um die Gefahren eines Funkensprungs in dieser Umgebung wissen müssen.

Der Mann mit Wohnsitz im Kanton Graubünden ist von der Staatsanwaltschaft Oberwallis zu einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 7950 Franken verurteilt worden. Überdies muss er eine Busse von 1500 Franken zahlen.

zen
23. November 2016, 16:11
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

  • Grübeler - vor 9 Jahre ↑3↓0

    Nun ja, wo gehobelt wird, fallen Späne!
    Traurig ist das Leute im System wohl nie eine solche Busse erfahren, obwohl der Volkswirtschaftliche Schaden bei deren Spänen bedeutend höher ist!

    antworten

  • AM - vor 9 Jahre ↑3↓4

    Also so etwas. Bis jetzt meinte ich das arbeiten gefährlich sei. Jetzt kann das auch der Ruin sein. Ein Bleistift fällt einem Bürolist auf die Schuhe des Nachbarn. Wer ist schuldig. Der Ellbogen, der Schweissbrenner, die Schuhe.... oder der Schuldige...

    antworten

  • Yvo - vor 9 Jahre ↑31↓7

    Den Arbeiter trifft keine Schuld.Ist alles voreinsehbar?

    antworten

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  2. «Wir hätten lieber längerfristige Konzepte, um die Attraktivität des Berufs zu steigern»
  3. Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  4. Oberwalliser Schäfer triumphieren
  5. Märkli-Bschiss im Volg
  6. Ernennungen für Lötschental, Törbel und Embd
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanEnio Karlen
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Bündner im Wallis wegen Verursachung eines Flächenbrandes verurteilt | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Bündner im Wallis wegen Verursachung eines Flächenbrandes verurteilt

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich