Kantonsgerichtsurteil | Nach Tod eines siebenjährigen Knabens in Lawine

Freispruch für stellvertretenden Rettungschef der Bergbahnen Saas-Fee

Das Kantonsgericht in Sitten hat den stellvertretenden Rettungschef freigesprochen.
1/1

Das Kantonsgericht in Sitten hat den stellvertretenden Rettungschef freigesprochen.
Foto: Walliser Bote

Quelle: 1815.ch 16.01.18 0
Artikel teilen

Mit Urteil vom 8. Januar hat das Kantonsgericht den stellvertretenden Rettungschef der Bergbahnen Saas-Fee vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs freigesprochen.

Artikel zum Thema

  • Pistenverantwortliche wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Anfang Dezember 2011 ging im Skigebiet von Saas-Fee eine Lawine auf eine offene Piste nieder. Sie erfasste eine Schneesportlehrerin und deren zirka siebenjährigen Schüler. Während die Schneesportlehrerin rechtzeitig geborgen werden konnte, starb der Knabe an den Folgen des Unfalles.

Die Anklage warf dem damaligen Pisten- und Rettungschef sowie dem stellvertretenden Rettungschef vor, die Piste ohne Sprengung des Lawinenhanges freigegeben und so den Tod des Jungen verursacht zu haben.

Mit Urteil vom Juni 2016 sprach das Bezirksgericht Visp die beiden Beschuldigten im Sinne der Anklage schuldig. Es verurteilte sie je zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Die Sanktion wurde zur Bewährung mit einer Probezeit von zwei Jahren ausgesetzt. Dagegen erhob der stellvertretende Rettungschef Berufung. Er bestritt den vom Bezirksgericht seinem Urteil zu Grunde gelegten Sachverhalt sowie seine Verantwortung für den tödlichen Lawinenniedergang.

Nicht zuständig

Unbestrittenermassen waren vor der Öffnung der Piste am Morgen des 7. Dezembers 2011 nach Schneefall über Nacht unter der Leitung des stellvertretenden Rettungschefs verschiedene Sprengungen durchgeführt worden. Dabei war auf eine Sprengung des Zieles 6, welche als nicht notwendig erachtet worden war, verzichtet worden. ln der Folge informierte der stellvertretende Rettungschef den Pisten- und Rettungschef über die Sprengungen, worauf dieser die Piste freigab.

Das Kantonsgericht sah es gestützt auf ein Gutachten des WSL (Instituts für Schnee- und Lawinenforschung SLF Davos) als erwiesen an, dass sich die Lawine im Hang mit dem Sprengziel 6 gelöst hatte. Laut Gutachter hätte dieses Ziel aufgrund der Schneeverhältnisse vor der Öffnung der Piste gesprengt werden müssen und eine solche vorgängige Sprengung die tödliche Lawine verhindert. Die Unterlassung dieser Sprengung war damit kausal für den Tod des Knaben. Verantwortlich hierfür war der Pisten- und Rettungschef, der laut betriebsinternem Pflichtenheft für die Pistensicherheit, inklusive Lawinen- und Sprengdienst, zu sorgen und über die Öffnung beziehungsweise Schliessung der markierten Pisten zu entscheiden hatte, was er denn auch tat. Seine Verurteilung, welche er nicht anfocht, war deshalb rechtens.

Demgegenüber war der stellvertretende Rettungschef dafür laut internem Reglement nicht zuständig. Der Entscheid, die Piste am fraglichen Tag für die Schneesportler ohne zusätzliche Sprengung zu öffnen, wurde dementsprechend auch nicht von ihm gefällt. Er kann daher aus strafrechtlicher Sicht nicht zur Verantwortung gezogen werden. Aus diesem Grund sprach ihn das Kantonsgericht frei.

Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden; es ist noch nicht rechtskräftig.

pd/map
16. Januar 2018, 14:03
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. «Es werden Sachen behauptet, die weder Hand noch Fuss haben»
  2. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  3. Sandra Imboden ist die erste Walliser Baumeisterin
  4. Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  5. Polizei löst Party auf
  6. Eine Region – ein News-Portal
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Valea ImfeldTena MatijevicMartín Stephan
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Freispruch für stellvertretenden Rettungschef der Bergbahnen Saas-Fee | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Freispruch für stellvertretenden Rettungschef der Bergbahnen Saas-Fee

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich