Brig-Glis | Frühjahreskonferenz der Vereinigung der Walliser Städte

Gemeinsame Interessen bündeln und vertreten

Austausch. Kürzlich trafen sich die Vorsitzenden der Walliser Stadtgemeinden zusammen mit den Schreibern der jeweiligen Kommune zur ordentlichen Frühjahressitzung in Brig-Glis.
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Austausch. Kürzlich trafen sich die Vorsitzenden der Walliser Stadtgemeinden zusammen mit den Schreibern der jeweiligen Kommune zur ordentlichen Frühjahressitzung in Brig-Glis.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 23.04.19 0
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Am vorletzten Freitag trafen sich die neun Walliser Stadtgemeinden, welche in der Vereinigung der Walliser Städte (VWS) organisiert sind, vollzählig zur ordentlichen Frühjahrstagung im Eissportzentrum «Iischi Arena» in Brig-Glis. Das Themenspektrum umfasste die kommende Abstimmung zur STAF, das Vernehmlassungsergebnis zur Steuervorlage 17, der Sachstand in der Analyse zu den Zentrums- und Sonderlasten der Stadtgemeinden sowie verschiedene Alltagsgeschäfte.

Da im Kanton Wallis nur wenige Statusgesellschaften ihr Steuerdomizil hätten, bleibe die Auswirkung der STAF auf die Gemeinden gering. Man unterstütze deshalb die zustimmende Haltung des Verbandes der Walliser Gemeinden, hält die VWS in einer Mitteilung fest.

Bedeutender und auch einschneidender seien demgegenüber die Auswirkungen der anschliessend folgenden kantonalen Ausführungsgesetzgebung im Steuerwesen. Dazu schreibt der VWS: «Die Städtevereinigung brachte sich im Vernehmlassungsverfahren dezidiert ein, zeigte früh die einschneidenden Konsequenzen für die wirtschaftlich bedeutenden Zentrumsgemeinden auf und erarbeitete in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Departement von Staatsrat Roberto Schmidt eine tragfähige und verkraftbare Vorlage, welche es nun in der parlamentarischen Debatte zu verteidigen gilt.»

Aufgrund von ihrer Bedeutung und Funktion würden die Stadtgemeinden in zahlreichen Funktionsbereichen übergeordnete Zentrumslasten tragen und nicht abgegoltene Sonderleistungen erbringen. Die von der Vereinigung bei der Ecoplan AG in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studie soll hierfür in Vernehmlassungsverfahren, bei Gesetzesrevisionen sowie in Diskussionen mit Partnern bei der Verteilung und Verwendung der öffentlichen Mittel als fundierte Grundlage zur Wahrung berechtigter Interessen dienen.

Die registrierten Datensammlungen in den Gemeinden, die Revision der Gesetzgebung über die Integration und Sozialhilfe sowie die Vorgehensweise in der Wahrung der Interessen der Vereinigung rundeten die Themendiskussion ab.

pd/msu
23. April 2019, 14:44
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